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30.11.2022

Paradigmenwechsel bei der Einwanderung von Arbeitskräften

Endlich ist es soweit: Die Eckpunkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz stehen. Und was heute vorgestellt wurde, kann sich sehen lassen. Die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften beruht dabei auf drei Säulen: zum einen geht es um Fachkräfte, die gesucht werden. Zum zweiten zählt künftig auch die Berufserfahrung und die dritte Säule ist die des Potenzials. Drittstaatsangehörigen mit gutem Potenzial soll hier ein Aufenthalt zur Suche eines Arbeitsplatzes ermöglicht werden.

Bei der Einwanderung von Fachkräften leitet die Ampelregierung einen Paradigmenwechsel ein. Zukünftig wird eine anerkannte Qualifikation von Fachkräften grundsätzlich zu jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen berechtigen, die ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden dürfen. Außerdem soll Berufserfahrung endlich ein eigenständiges Gewicht bekommen. Sie zählt zusammen mit der Qualifikation als Bewertungskriterium. Qualifizierte Drittstaatsangehörige sollen künftig auch ohne die formale Anerkennung ihres Abschlusses bei uns einwandern und arbeiten können. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen kann dann nach der Einreise parallel zur Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz in Deutschland betrieben werden.

Darüber hinaus wird auch künftig für bestimmte Branchen die kontingentierte und befristete Einreise für Drittstaatangehörige ermöglicht werden, und zwar für Beschäftigungen unabhängig von der Qualifikation. Besonders wichtig ist hier, dass tarifliche Arbeitsbedingungen nicht unterschritten werden dürfen. Die Eckpunkte sehen vor, dass die Beschäftigung bei tarifgebundenen Arbeitgeber:innen oder in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag erfolgen soll. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung hier ausgeschlossen.

Mithilfe einer Chancenkarte sollen sich künftig auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland nach Arbeit umsehen können und ein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Fachkräfte anerkannt sind. Zu den Auswahlkriterien bei der Chancenkarte gehören Qualifikationen – gerne die Ausbildung in einem Mangelberuf -, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und ein möglicher Deutschlandbezug.  

Erstellt wurden die Eckpunkte federführend im Bundesarbeitsministerium und im Bundeswirtschaftsministerium, beteiligt  waren außerdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bildungsministerium.