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24.06.2022

Paragraf 219a haben wir abgeschafft!

Der Bundestag hat heute den Paragrafen 219a StGB abgeschafft. Damit erhalten Ärzt:innen jetzt endlich Rechtssicherheit. Sie können Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Frauen erhalten damit den notwendigen Zugang zu guter Aufklärung und Beratung. Das ist wichtig. Die Streichung des 219a ist ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Dafür hatten wir Grüne uns seit langem eingesetzt.

Die Situation war absurd: Ärzt:innen durften nicht über eine medizinische Leistung informieren, die sie legal anbieten. Denn wer Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen wollte, musste strafrechtliche Sanktionen befürchten. Ärzt:innen wurden anzeigt, es kam zu Verurteilungen. Der Paragraph 219a hat Frauen somit verwehrt, wichtige Informationen in einer Notlage zu erhalten. Das steht im krassen Widerspruch zum Prinzip der freien Arztwahl sowie der Berufsfreiheit der Ärzt:innen. Ich bin froh, dass dieser Paragraph jetzt wegfällt und wir den wichtigen Zugang zu Informationen künftig sicherstellen. Denn ungewollt schwangere Frauen brauchten Rat und Ärztinnen und Ärzte wollen aufklären über verschiedene Methoden und Medikamente, über Vorzüge, über Risiken und auch über Komplikationen – je nach körperlicher und seelischer Verfassung der Schwangeren.

Bis heute wird von konservativer Seite und in der Öffentlichkeit allerdings suggeriert, dass Ärzt:innen durch die Abschaffung des Paragraphen „Werbung“ machen dürfen. Das ist falsch! Es geht nicht um Werbung, sondern rein um Informationen. In der Debatte hat die grüne Bundesministerin Lisa Paus abschließend auf den Punkt gebracht: „Mit der Abschaffung des § 219a endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Das Signal an sie lautet heute: Sie können endlich beraten und aufklären, wie sie es für richtig und wie sie es für geboten halten.“