Inhalt

26.04.2012

Persönliche Erklärung: Sanktionen im SGB II

Die Zahlen der Sanktionen für Alg II-EmpfängerInnen erhalten immer wieder viel Raum in den Medien, obwohl nur ein kleiner Teil der Erwerbslosen davon betroffen sind. Dies war Inhalt einer Debatte. Namentlich abgestimmt wurde unsere Forderung nach einem Sanktionsmoratorium und ein Antrag der Linken, der die Abschaffung der Sanktionen forderte, bei dem wir uns enthalten haben. Dieses Thema ist mir schon lange ein besonderes Anliegen gewesen, deshalb habe ich zusammen mit KollegInnen eine Persönliche Erklärung abgegeben.

Gegenwärtig setzt die Arbeitsmarktpolitik vor allem auf Sanktionen, nicht auf Angebote, um „Gegenleistungen“ der Transfer-EmpfängerInnen zu erreichen. Das ist falsch. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, muss jeder Zeit gewährleistet sein und darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Die Frage nach der Gegenleistung wird nicht durch Zwang, sondern vor allem durch faire Spielregeln und positive Anreize beantwortet.

Die Erwartung einer „Gegenleistung“ darf nicht zum Ausgangspunkt für bürokratische Zumutungen werden, bei denen am Ende die Würde der Betroffenen auf der Strecke bleibt. Stattdessen müssen zwingend die Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche der Hilfebedürftigen berücksichtigt werden. Es muss ein Wunsch- und Wahlrecht geben, das Recht jeder und jedes Einzelnen, selbst vorzuschlagen, wie sie am besten zum Nutzen der Gesellschaft beitragen können und wollen. Eigeninitiative soll gefördert werden, wobei Engagement bei der Jobsuche, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt werden sollen. Eine angemessene, auch monetäre Anerkennung und Würdigung von Ehrenamt, bürgerschaftlichem Engagement bzw. gemeinwohlorientierter Arbeit darf nicht einher gehen mit Kürzungen der Sozialleistungen.

Wir sind deshalb für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II und treten zudem für Reformen der sozialen Sicherung in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ein.

Einfach nur die Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen, wie das die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, ist allerdings zu einfach und geht uns nicht weit genug. Deshalb und weil wir einen eigenen besseren Antrag gestellt haben, enthalten wir uns bei dem Antrag der Linken.

In unserem Antrag fordern wir, dass es bei der Grundsicherung keine Kürzungen unter den Bedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, geben darf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Arbeitslosen und die Aussetzung aller Sanktionen (Sanktionsmoratorium), bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind.

Antrag

Persönliche Erklärung