Inhalt

17.10.2019

Podium zum Thema Sozialwahlen

„Die Sozialwahlen der Zukunft“, so lautete der Titel einer Podiumsdiskussion, zu der die Bundeswahlleiterin der Sozialwahlen eingeladen hatte. Zentrales Thema war der Wunsch, die Sozialwahlen künftig als Online-Wahlen durch zu führen. Und das unterstütze ich. Denn das kann helfen, die Sozialwahlen bei den Krankenkassen und den Rentenversicherungen auch bei jungen Wählerinnen und Wählern attraktiv zu machen. Doch nicht nur die Online-Wahlen standen im Fokus unserer Diskussion. Es ging uns auch um den Frauenanteil bei den Sozialwahlen, denn bisher ist der dramatisch schlecht.

Die Akteure fordern schon lange Reformen. Im Koalitionsvertrag stehen auch Ankündigungen. Aber vorgelegt hat die Bundesregierung noch nichts. Und das verärgert zu Recht all diejenigen, die sich hier engagieren. Eine Forderung ist, dass künftig Sozialwahlen sowohl online als auch per Briefwahl möglich werden. Das ist gut so, denn Online-Wahlen sind eine Möglichkeit, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und insbesondere junge Wahlberechtigte zur Teilnahme zu motivieren. Voraussetzung sollte jedoch sein, dass Online‐Wahlen erprobt werden und die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien und geheimen Wahl hinreichend gewährleistet sind.

Gleichzeitig sollten bessere Freistellungsregelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Selbstverwaltungsgremien der Renten- und Krankenversicherungen eingeführt werden. Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane müssen auch unbedingt für ihre Tätigkeit weitergebildet werden – und dafür muss eine Freistellung selbstverständlich sein.

Außerdem brauchen wir endlich eine Frauenquote bei den Sozialwahlen. Ein Drittel der Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien sollten wenigstens Frauen sein. Eine solche Quote darf allerdings nicht allein für die Selbstverwaltungsgremien gelten, sondern schon für die Wahllisten. Auch sie müssen quotiert sein.