Inhalt

29.01.2013

Psychischer Stress im Job – nicht verschleppen – handeln!

Weder die Arbeitgeber noch Bundesarbeitsministerin von der Leyen haben bisher verstanden, dass bei psychischen Gefährdungen im Betrieb ein dringender Handlungsbedarf besteht. Dies zeigt die Studie „Stressreport 2012“, laut der jeder zweite Beschäftigte unter erheblichem Termin- und Zeitdruck leidet und ebenso die gescheiterte Erklärung zwischen BDA, DGB und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zum „Stressreport Deutschland 2012“ und zur gescheiterten gemeinsamen Erklärung von Ministerin von der Leyen, BDA und DGB zum Thema psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz machen die Beschäftigten krank und belasten unsere Volkswirtschaft in beträchtlichem Maße. Die Gewerkschaften haben erreicht, dass das Problem von der Bundesregierung nicht mehr ignoriert werden kann. Das zeigt die beabsichtigte gemeinsame Erklärung und das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass die Arbeitgeber schon wieder mauern und sich einem gemeinsamen Vorgehen verweigern. Denn der Stressreport zeigt einmal mehr, dass etwas geschehen muss. Eine gemeinsame Erklärung wäre ein erster wichtiger Schritt, aber das reicht nicht. Die Ministerin muss endlich handeln und darf das Thema nicht weiter verschleppen. Schöne Worte und Absichtserklärungen werden dem Thema nicht gerecht.

Gute alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen müssen im Betrieb endlich die Regel werden. Wir brauchen eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen Belastungen, die die gesamte Arbeitsorganisation im Betrieb inklusive Fragen der Arbeitszeit umfasst. Ebenso muss dafür gesorgt werden, dass die Unternehmen tatsächlich Gefährdungsbeurteilungen machen, eine Dokumentationspflicht eingeführt wird und die Aufsichtsbehörden effektiver kontrollieren.

Arbeit darf nicht auf Kosten der Gesundheit gehen. Und wer Altersarmut verhindern will, der muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten gesund bis zur Rente arbeiten können.