Inhalt

12.05.2022

Rede: Arbeitsbedingungen in der EU

 

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Beschäftigten gestärkt, indem wir mehr Transparenz und Sicherheit in Arbeitsverhältnissen schaffen. Es geht darum, dass Beschäftigte umfangreicher und vor allem schriftlich über die wichtigsten Rahmenbedingungen ihrer Arbeit informiert werden müssen. Das ist wichtig, gerade im Bereich der prekären Beschäftigung, denn das Gesetz schafft hier eine echte Verbesserung für die Beschäftigten.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte – nein, Gäste gibt es nicht mehr.

Herr Kollege, ich glaube, wir kriegen gerade alle die gleichen Briefe aus der Wirtschaft. Ich habe das Gefühl, Sie haben gerade einen dieser Briefe vorgelesen. Also, geht gar nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz heute hat einen sperrigen Namen und die Umsetzung steht auch nicht gerade im Fokus der Öffentlichkeit. Und es ist auch ein bisschen ein Gesetz für Nerds, die gerne in den Tiefen des Arbeitsrechts unterwegs sind.

Aber gerade deswegen ist das Gesetz wichtig, denn hier schaffen wir wirklich echt Verbesserungen, von denen viele Menschen gerade in prekären Beschäftigungsverhältnissen profitieren werden.

Es geht darum, dass Beschäftigte umfangreicher und vor allem schriftlich über die wichtigsten Rahmenbedingungen ihrer Arbeit informiert werden müssen. Das mag banal klingen, ist es aber nicht. Es ist eine echte Verbesserung für die Beschäftigten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Diese Verbesserungen sind wichtig, weil allein schon 10 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen. Es gelten dann mündliche Vereinbarungen, die rechtlich schwer angreifbar und auch nicht durchsetzbar sind. Und genau an dieser Stelle werden wir die Beschäftigten stärken.

Im Gesetz geht es beispielsweise um Minijober:innen in der Gastronomie oder im Einzelhandel, die auf Abruf arbeiten. Sie müssen nun schriftlich informiert werden, wie viele Stunden ihnen mindestens in der Woche bezahlt werden, welche Fristen beim Abruf eingehalten werden müssen oder wie eben Überstunden vergütet werden.

Das ist richtig gut, denn so wird auch Arbeit auf Abruf für die Beschäftigten berechenbarer.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein anderes Beispiel ist eine Regelung für entsandte Beschäftigte. Sie kommen häufig aus osteuropäischen Ländern, sie sprechen weder Deutsch noch wissen sie um ihre Rechte hier in Deutschland.

Das Gesetz sieht jetzt eine Informationspflicht vor. Entsandte Beschäftigte müssen über Beratungsstellen wie beispielsweise Faire Mobilität informiert werden.

Das ist wichtig, denn die Beschäftigten aus dem EU-Land wissen ja nicht, dass es hier solche Stellen gibt und dass sie dort kostenlos Beratung, Hilfe und Unterstützung bekommen. Das Gesetz wird die Situation von entsandten Beschäftigten an dieser Stelle wirklich zumindest ein bisschen verbessern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Viele Informationen müssen jetzt schriftlich gegeben werden, das ist gut. Das geht aber noch besser. Bei Minijobs wissen wir zum Beispiel, dass viele Beschäftigte gar nicht ihre Rechte kennen, beispielsweise dass sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.

Wir könnten das ändern im parlamentarischen Verfahren, indem wir beispielsweise vorschlagen, dass Minijobs schriftliche Arbeitsverträge bekommen müssen, also dass Arbeitsverträge verbindlich werden.

Der Bundesrat hat zum Beispiel auch angeregt, kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung mit einer Mustervorlage zu unterstützen. Auch dieser Vorschlag ist gut und den sollten wir auf jeden Fall prüfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Gut ist auch, dass die Fristen, in denen Arbeitgeber informieren müssen, verkürzt werden. Aber auch hier geht es noch besser. Beschäftigte sollten doch eigentlich an ihrem ersten Arbeitstag wissen, wie viel sie im neuen Job verdienen und ob ihr Arbeitsverhältnis befristet ist und nicht erst eine Woche später, also nach 7 Tagen.

Und deshalb sollten wir im parlamentarischen Verfahren auch noch einmal die Fristen uns ganz genau anschauen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sagte es bereits am Anfang. Das Gesetz ist kleinteilig und etwas sperrig, aber es geht hier um Mindestrecht.

Es geht um Information, es geht um Ansprüche, um sozialen Schutz. Es geht darum, Transparenz und Sicherheit in Arbeitsverhältnissen zu verbessern. Und deshalb ist das Gesetz gut und es ist gut vor allem und wichtig für die Beschäftigten.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, in den Bericherstatter-Gesprächen. Velen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei der FDP)

Rede: Arbeitsbedingungen in der EU