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13.02.2020

Rede: Betriebliche Mitbestimmung stärken

Die Mitbestimmung ist gelebte Partizipation und Demokratie. Und doch sind die weißen Flecken bei der Mitbestimmung groß. Betriebsratswahlen werden immer wieder behindert und verhindert. Deshalb muss die Mitbestimmung gestärkt und die Beschäftigten besser geschützt werden. Außerdem sind die Betriebsräte und Gewerkschaften immun gegen die AfD. Sie stehen auf gegen Hass, Hetze und Rassismus. Sie verteidigen unsere Demokratie in den Betrieben. Auch deshalb muss die Mitbestimmung gestärkt werden.

  

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste!

Das Betriebsrätegesetz vor 100 Jahren war ein Meilenstein. Seither können sich die Beschäftigten einmischen, mitreden, ihre Arbeitswelt aktiv mitgestalten. Die Mitbestimmung ist also gelebte Partizipation und Demokratie, und dieses demokratische Miteinander muss gestärkt werden.

                    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Die Gründe dafür – die Fakten – sind bekannt. Die weißen Flecken bei der Mitbestimmung sind groß. Betriebsratswahlen werden immer wieder behindert und verhindert. Teilweise wird die Mitbestimmung sogar strategisch bekämpft. Es besteht also Handlungsbedarf, denn dieser Trend muss gestoppt werden.

                    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben wir bereits 2015 und dann im Jahr 2018 einen Antrag in den Bundestag eingebracht und konkrete Vorschläge gemacht, wie die Mitbestimmung gestärkt werden kann. Seit unserem ersten Antrag sind jetzt fünf Jahre vergangen; passiert ist aber rein gar nichts. Sie, die Regierungsfraktionen, reden nur über die Mitbestimmung. Das ist zu wenig. Sie müssen auch endlich handeln.

                   (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Zwei Vorschläge möchte ich Ihnen noch einmal kurz mit auf den Weg geben.

Erstens. Wenn Betriebsräte nicht erwünscht sind, wenn es deshalb Kündigungen gibt, wenn die Beschäftigten gemobbt werden, wenn es Abmahnungen hagelt, dann sind das alles Straftaten nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Dennoch haben die Arbeitgeber in der Regel nichts zu befürchten, und deshalb sollen die Staatsanwälte zukünftig selber ermitteln können; denn bestehendes Recht muss endlich durchgesetzt werden.

                    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Die schwierigste Phase ist, wenn sich die Beschäftigten auf den Weg machen, um erstmalig einen Betriebsrat zu gründen. Sie sind dann besonders von Benachteiligungen bedroht. In dieser Situation brauchen auch diese aktiven Beschäftigten den besonderen Schutz nach § 78 Betriebsverfassungsgesetz. Wenn Arbeitgeber Betriebsräte verhindern wollen, dann müssen wir ganz eindeutig auf der Seite der Beschäftigten stehen und sie gesetzlich besser schützen.

                   (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wenn die Mitbestimmung gestärkt wird, dann hat das auch positive Effekte in den Unternehmen, auf Produktivität, Löhne, Weiterbildung, Ausbildung, Integration von Migrantinnen und Migranten und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wäre auch ganz allgemein ein wichtiges Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement, für solidarisches Miteinander und für unsere demokratischen Werte.

Die Betriebsräte und Gewerkschaften sind wichtig, denn sie sind immun gegen die AfD, sie stehen auf gegen Hass, Hetze und Rassismus. Sie verteidigen unsere Demokratie in den Betrieben. Auch deshalb muss die Mitbestimmung gestärkt werden.

Vielen Dank.

                  (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Antrag: Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen

Rede: Mitbestimmung stärken