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21.05.2021

Rede: Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Es ist gut, dass es jetzt doch noch eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung geben wird. Die weißen Flecken bei der Mitbestimmung sind groß. Die Betriebsräte brauchen mehr Schutz. Und die Mitbestimmung muss an die Digitalisierung und Transformation angepasst werden. Diese großen Herausforderungen können in den Unternehmen nur gemeinsam, also mit den Beschäftigten und den Betriebsräten, bewältigt werden, und das funktioniert nur mit einer Mitbestimmung auf Augenhöhe.

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen!

Die Mitbestimmung macht die Wirtschaft und die Arbeitswelt demokratischer. Dabei geht es aber nicht nur um die betriebliche Mitbestimmung, sondern dazu gehört auch ganz zentral die Unternehmensmitbestimmung – deshalb legen wir auch dazu heute einen Antrag vor. Die Bundesregierung aber hat die Unternehmensmitbestimmung seit Jahren überhaupt nicht im Blick, obwohl bekannt ist, dass die Unternehmen die Mitbestimmung entweder einfach ignorieren oder bewusst durch ihre Rechtsform vermeiden. Laut Hans-Böckler-Stiftung sind das immerhin 307 Unternehmen mit mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten. Egal ob Stiftung oder Europäische Aktiengesellschaft, die Mitbestimmung muss überall gewährleistet sein. Deshalb wollen wir Gesetzeslücken schließen und die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten stärken; denn gerade in Zeiten von Umbrüchen ist die Unternehmensmitbestimmung extrem wichtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zumindest das Betriebsrätemodernisierungsgesetz kommt. Von einem Betriebsrat profitieren momentan nur 40 Prozent der Beschäftigten. Natürlich gibt es Belegschaften, die keinen Betriebsrat haben wollen; aber es gibt mittlerweile auch viel zu viele mitbestimmungsfeindliche Unternehmen. Genau dort brauchen die Beschäftigen mehr Schutz vor Abmahnung, vor Kündigung oder Mobbing.

Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt auch die Beschäftigten geschützt werden, die erstmalig einen Betriebsrat gründen wollen – wir fordern das im Übrigen seit 2014 -, und doch bleiben Sie, die Regierungsfraktionen, wie so oft, auf halber Strecke stehen. Der Kündigungsschutz ist an dieser Stelle zu schwach, und außerdem bekommen Betriebsräte, die sachgrundlos befristet beschäftigt sind, keinen Schutz. Das ist nicht ambitioniert, das ist nicht konsequent, und das kritisieren wir.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE))

Auch wenn es um die Digitalisierung geht, modernisieren Sie nur ein bisschen. Der Betriebsbegriff bleibt der alte. Damit lassen Sie Crowdworker und Soloselbstständige außen vor. Bei der qualitativen Personalplanung und bei der Menge der Arbeit bräuchten wir bei der Menge der Arbeit ein echtes, starkes Mitbestimmungsrecht. Wichtig wäre in einer digitalen Arbeitswelt natürlich auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften. Hier bleiben Sie einfach mutlos, und das wird der Herausforderung der Digitalisierung nicht gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir Grünen hätten uns wirklich ein Betriebsrätestärkungsgesetz gewünscht, für starke betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe. Und doch ist es gut, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz überhaupt kommt. Es ist kein großer Wurf, aber es geht in die richtige Richtung. Deshalb werden wir trotz aller Kritik am Ende zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

21-05-21_Rede_Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Antrag Unternehmensmitbestimmung

Antrag: Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen

Antrag: Update für die Mitbestimmung