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22.05.2015

Rede: Gesetzliche Tarifeinheit

Jetzt ist es amtlich – das Gesetz zur Tarifeinheit wurde tatsächlich in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Und es ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar, dass die SPD dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Immerhin ist das Streikrecht das einzige Mittel, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe Tarifverträge verhandeln können. Die Balance wird sich verändern und das ist nicht akzeptabel.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist schon irgendwie absurd: Am Mittwoch, nach den Sitzungen der Ausschüsse, will es keiner so recht gewesen sein, das mit der gesetzlichen Tarifeinheit. Es stand halt so im Koalitionsvertrag. Sogar von der CDU hört man nachdenkliche und kritische Töne.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Was heißt denn „sogar“?)

Die SPD hingegen wird wohl nachher das Gesetz geschlossen unterstützen. Das ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir Grünen stehen bei diesem Thema weder auf der Seite der großen Gewerkschaften noch auf der Seite der kleinen Gewerkschaften, sondern wir stehen ganz eindeutig auf der Seite der Verfassung.

(Max Straubinger (CDU/CSU): Die Grünen und Verfassung!)

Deshalb lehnen wir die gesetzliche Tarifeinheit strikt ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Gründe:

Erstens. Für uns ist das Gesetz ganz klar ein Angriff auf das Streikrecht. Bei der Anhörung zum Gesetz wurde ja auch munter über das Streikrecht diskutiert. Manche forderten sogar unverblümt noch weitere, größere Einschnitte in das Streikrecht. Das ging mir persönlich ziemlich unter die Haut; denn das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist das einzige Mittel, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe Tarifverträge verhandeln können. Und natürlich kann ein Streik zukünftig als nicht verhältnismäßig beurteilt werden, wenn später der Tarifvertrag verdrängt wird. Das habe ich ja mittlerweile auch auf Papier, also schwarz auf weiß. Damit ist ganz klar: Beim Streikrecht wird die Öffentlichkeit ganz bewusst getäuscht. Das geht überhaupt nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN Stephan Stracke (CDU/CSU): Stimmt doch gar nicht! Was behaupten Sie denn da?)

Zweitens. Die Tarifpluralität, die Tarifvielfalt, steht in unserer Verfassung; denn jedermann und jede Berufsgruppe hat das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren und Tarifverträge zu verhandeln. Auch das Bundesarbeitsgericht hat 2010 entschieden, dass der Zwang zur Tarifeinheit mit Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar sei. Dennoch soll jetzt dieses Grundrecht, dieses Freiheitsrecht, per SPD-Gesetz eingeschränkt werden.

(Katja Mast (SPD): Ach!)

Wir Grünen nehmen aber die Koalitionsfreiheit ernst; denn sie gehört immerhin zu den Grundprinzipien unserer Demokratie.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Drittens. Das Gesetz verschärft den Kampf um Mitglieder. Auf eine Kleine Anfrage dazu hat das Ministerium lapidar geantwortet, es sei „nicht ungewöhnlich, dass eine Gewerkschaft durch eine attraktive Tarifpolitik versucht, Mitglieder zu gewinnen“. Hallo? Wie blauäugig kann man eigentlich sein? Wenn sich die Politik einmischt und anfängt, zwischen erwünschten und nicht erwünschten Gewerkschaften zu unterscheiden, und per Gesetz Tarifverträge verdrängt, dann befeuert das natürlich zwangsläufig die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften. Mit der gesetzlichen Tarifeinheit gefährden Sie die vielen bisherigen Kooperationen, und es entsteht nicht Solidarität, sondern Häuserkampf. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Und viertens. Das Gesetz ist und bleibt handwerklich schlecht. Wenn ein Gesetz so tief in die Tarifautonomie eingreift, dann müssten Sie zumindest für Rechtssicherheit sorgen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Professor Däubler hat das bei der Anhörung wunderbar auf den Punkt gebracht. Er sagte: „Das Gesetz ist ein Beschäftigungsprogramm für Juristen, Rechtsanwälte, Richter, Gewerkschaften und Kommentatoren.“ Das ist leichtfertig; denn das Gesetz provoziert vielfältige neue Rechtsstreitigkeiten. Verantwortung sieht anders aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrte Regierungsfraktionen, auch wir Grünen fordern von allen Gewerkschaften Solidarität und Kooperation. Aber beides lässt sich nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Das ist auch nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften. Wenn Sie das alles nicht überzeugt, dann hören Sie doch zumindest auf Heiner Geißler; denn er sagt: das Gesetz ist eine „Frechheit“. Dem schließen wir uns voll und ganz an.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

 

Rede als PDF

Grüner Antrag zur gesetzlichen Tarifeinheit