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10.05.2023

Regierungsbefragung: Frage zur Vertrauensarbeitszeit

Wenn es darum geht, die Arbeitszeit zu dokumentieren, dann wird immer wieder behauptet, dass damit die Vertrauensarbeitszeit praktisch abgeschafft wird. Das ist falsch, denn Vertrauensarbeitszeit und Dokumentation schließen sich meiner Meinung nach nicht aus. Ich habe Minister Heil gefragt, ob er meine Auffassung teilt. Die Antwort des Ministers war eindeutig. Er hat meine Auffassung sehr klar bestätigt.  

 Präsidentin Bärbel Bas:

Ich hatte noch eine Nachfrage zum Thema gesehen von der Kollegin Müller-Gemmeke aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja, vielen Dank Frau Präsidentin, Herr Minister. Es wird immer wieder und immer wieder über die Vertrauensarbeitszeit geredet, wenn es um das Gesetz zur Dokumentation der Arbeitszeit geht. Es wird immer so getan, als wenn Vertrauensarbeitszeit und Dokumentation sich ausschließen. Ich sehe es so, dass natürlich die Arbeitszeit dokumentiert werden kann und die Beschäftigten dann trotzdem selber entscheiden können – so wie sie es mit ihrem Arbeitgeber ausgemacht haben – wann gearbeitet wird. Gleichzeitig muss heute wie auch vor zehn Jahren natürlich immer auch das Arbeitszeitgesetz  mit Höchstarbeitszeiten, mit Ruhezeiten etc. eingehalten werden. Ich möchte Sie einfach fragen: Ist es richtig oder sehe ich da etwas falsch, dass sich Dokumentation und Vertrauensarbeitszeit nicht ausschließen?

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

Ganz herzlichen Dank, Frau Müller-Gemmeke. Das sehen Sie dem Grunde nach fachlich richtig. Denn Tatsache ist, dass übrigens ein Großteil der Unternehmen heute schon Arbeitsaufzeichnungen hat. Das geht im 21. Jahrhundert bei vielen schon wundersam digital. Andere delegieren das auf ihre Beschäftigten. Das ist auch in Ordnung, auch nach dem Entwurf, den ich gemacht habe. Es gibt Möglichkeiten, dass Tarifvertragsparteien Dinge gestalten. Und es ist auch für Unternehmen von kleinerer Größe vernünftig, dass wir die nicht mit bestimmten Systemen überziehen. Aber an einem können wir nicht vorbei. Der Sinn von Arbeitszeitdokumentation, wie die Arbeitsgerichte es nahelegen, ist: Erstens, dass Menschen nicht um ihren Lohn betrogen werden. Und zweitens dient es auch dem Arbeitsschutz und der Gesundheit der Beschäftigten. Und viele, die im öffentlichen Raum unterwegs sind, tun so, als habe es die Urteile nicht gegeben. Deshalb bin ich dafür, dass wir Rechtsklarheit schaffen. Und Sie haben fachlich Recht, wie so oft, Frau Kollegin.