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19.05.2021

Tarifbindung muss gestärkt werden

Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Mittwoch mitteilte, arbeiteten im vergangenen Jahr 2020 nur noch 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einem Branchentarifvertrag. 2019 lag dieser Wert noch bei rund 46 Prozent.

Die Tarifbindung nimmt immer weiter ab. Das ignoriert die Bundesregierung nun schon die gesamte Legislaturperiode. Inzwischen ist weniger als die Hälfte der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt. Dabei garantieren Tarifverträge nicht nur bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern auch gleiche Bedingungen für die Unternehmen und sorgen damit für einen fairen Wettbewerb. Wir fordern daher seit langem, dass das Tarifvertragssystem politisch gestützt werden muss. Denn Politik kann Anreize und Rahmenbedingungen schaffen, um die Tarifbindung zu stärken und Tarifflucht zu erschweren.

Wir wollen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in einem Bundestariftreuegesetz regeln, damit nur Unternehmen zum Zuge kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens entsprechende Löhne zahlen. Denn heute profitieren von öffentlichen Aufträgen in der Regel die Unternehmen mit den niedrigsten Löhnen. Auf diese Weise werden schlechte Löhne und Tarifflucht mit öffentlichem Geld belohnt. Das ist inakzeptabel. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die entweder in der Tarifbindung sind oder zumindest tariflich bezahlen. Außerdem wollen wir die Spielregeln im Tarifausschuss verändern, damit es leichter wird, einen Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären. Betriebsübergänge dürfen nicht zur Tarifflucht genutzt werden. Und wir brauchen in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung endlich ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften.

Notwendig sind auch weitere Anreize. Wir wollen deshalb, dass Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften steuerlich stärker berücksichtigt werden. Unternehmen können sämtliche Kosten im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden steuerlich absetzen. Da ist es nur fair, wenn das auch für Gewerkschaftsmitglieder gilt. Denn bisher geht ihr Steuervorteil im Arbeitnehmerpauschbetrag häufig einfach unter. Beide Seiten müssen gleich behandelt werden. So schaffen wir Anreize, einer Gewerkschaft beizutreten. Das wäre gerecht und es könnte dazu beitragen, die Tarifbindung Stück für Stück wieder zu steigern.

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