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10.09.2014

Tarifeinheit durch Kooperationen in den Betrieben

Kanzleramtschef Peter Altmaier hat der deutschen Wirtschaft versprochen, dass die gesetzliche Tarifeinheit kommt. Im Arbeitsministerium suche man nach Wegen, wie eine Tarifeinheit weder die Koalitionsfreiheit noch das Streikrecht beschneide. Das aber funktioniert aus meiner Sicht nicht. Deshalb lehnen wir eine gesetzliche Tarifeinheit ab.

Kanzleramtschef Peter Altmaier hat der deutschen Wirtschaft noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit zugesagt. Dazu erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Es wäre die Quadratur des Kreises, die Tarifeinheit verfassungskonform zu verordnen. Eine gesetzliche Tarifeinheit ist und bleibt ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Und das ist nicht akzeptabel. Alle Beschäftigten müssen auch zukünftig streiken können. Das ist ein Bestandteil unserer Demokratie.

Zudem ist die Motivation der Verfechter einer gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit äußerst fragwürdig. In den letzten Jahren gab es weder mehr Streiks von Berufsgewerkschaften, noch ist dies durch etwaige Neugründungen von Kleingewerkschaften in Zukunft absehbar. Auch die zunehmende Erosion der Tariflandschaft ist nicht durch Gewerkschaftspluralität verursacht worden. Es waren die Umgehungsstrategien von Seiten der Arbeitgeber, betriebliche Umstrukturierungen und die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die zur Zersplitterung der Belegschaften geführt haben.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt die gesetzliche Tarifeinheit ab. Sie würde die Auseinandersetzungen in den Betrieben nur verschärfen und die Konfrontation unterschiedlicher Gewerkschaften befördern. Stattdessen halten wir Kooperationen unter Gewerkschaften – wie sie im Übrigen in einigen Branchen üblich sind – für wünschenswert und für alle Beschäftigten am wirkungsvollsten.

 

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