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28.02.2018

Urteil Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Saubere Luft geht vor. Das ist ein wichtiges Signal. Die Bundesregierung und die Auto-Industrie wollten das Problem aussitzen – jetzt habe sie Quittung dafür bekommen. Jetzt müssen sie handeln, damit nicht die Dieselfahrer die Leidtragenden sind. Der Bund muss endlich eine Nachrüstungspflicht für die manipulierten Diesel durchsetzen, und zwar auf Kosten der Autokonzerne. Wenn die Konzerne Autos fürs Ausland nachrüsten können, dann müssen sie es auch für deutsche Wagen machen.

Die Emissionen müssen runter: Die schmutzige Luft gefährdet die Gesundheit vor allem der Menschen, die an stark befahrenen Straßen wohnen, also oftmals dort, wo die Mieten billig sind. Wenn Fahrverbote für Innenstädte kommen, treffen sie wiederum diejenigen, die sich eben nicht mal schnell ein neues Auto leisten können – die Familie mit dem alten Kombi, der auch die Umtauschprämie nicht hilft. Daher ist das Abwarten der Bundesregierung bei der Nachrüstungspflicht auch unsozial.

Vor allem darf der Bund die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Deshalb muss er den Weg für die Blaue Plakette frei machen. Sonst droht Chaos und ein Flickenteppich. Und darüber hinaus brauchen wir endlich eine Offensive beim Öffentlichen Nahverkehr. Die Städte und Kommunen, die sich schon auf den Weg zu einem preisgünstigen oder sogar ticketlosen ÖPNV gemacht haben, brauchen Unterstützung. Für den ländlichen Raum braucht es Gelder, damit dort Busse und Bahnen überhaupt noch fahren.