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02.05.2024

Vergütung von Betriebsrät:innen wird rechtssicher geregelt

In der letzten Sitzungswoche hat im Bundestag die öffentliche Anhörung zum überfälligen Gesetzentwurf zur Vergütung von Betriebsrät:innen stattgefunden. Mit dem Gesetzentwurf wehren wir Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung ab und schaffen Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Das ist dringend notwendig, denn Rechtsunsicherheit beim Thema Betriebsratsvergütung bestand schon vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs, hat sich aber durch das Urteil spürbar verstärkt. Als Sachverständige hatte ich Prof. Dr. Johanna Wenckebach (Justiziarin der IG Metall) eingeladen.

Nach dem Urteil des BGH haben manche Unternehmen sofort reagiert und die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern deutlich gekürzt. Seither werden viele Verfahren zur Vergütung geführt, weil die betroffenen Betriebsratsmitglieder durch die Entgeltkürzung in Existenznot sind. Wenn nicht gehandelt wird, wäre die betriebliche Mitbestimmung aufgrund der Unsicherheit in Gefahr. Das sehen wir genau so, wie unsere Sachverständige, Prof. Dr. Johanna Wenckebach.

Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir als Ampel handeln und mit dem Gesetz Rechtssicherheit für die Betriebsratsmitglieder schaffen, ohne dabei das Begünstigungsverbot und das Ehrenamtsprinzip zu ändern. Und doch können erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen von Betriebsratsmitgliedern zukünftig berücksichtigt werden, wenn das bei anderen Tätigkeiten im Unternehmen auch üblich ist, also wenn sie vergütungsrelevant sind. Das ist uns wichtig, denn wir brauchen für die anstehenden Herausforderungen Transformation und Digitalisierung handlungsfähige Betriebsräte. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten würden abschrecken und das darf nicht passieren.

Zudem hatte der BGH festgestellt, dass das Vergütungssystem transparent und nachvollziehbar sein muss. Das ist vollkommen richtig und auch logisch. Weshalb wir im Gesetz explizit aufgenommen haben, dass eine transparente Vergütung am besten durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln ist. Das ist nicht nur transparent, sondern auch ein Anreiz für passgenaue Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene. Und das begrüßen wir, weil es die Mitbestimmung stärkt.