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10.05.2021

Verhaltenskodex für Lobbyisten

Im März hat der Bundestag das Lobbyregistergesetz verabschiedet, das im kommenden Jahr in Kraft treten wird. In diesem Register müssen sich Interessenvertretungen registrieren, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen. Bis zum 25. Mai hat die Zivilgesellschaft jetzt Gelegenheit, sich an der Festlegung eines Verhaltenskodex für Lobbyorganisationen zu beteiligen.

Das Lobbyregister soll zu mehr Transparenz über die Entscheidungsprozesse in Parlament und der Regierung beitragen. Alle Interessenvertreter:innen, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Register einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, müssen einen Verhaltenskodex akzeptieren, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wird. Denn Interessenvertretung darf nur auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität stattfinden.

Verstoßen Organisationen gegen diesen Verhaltenskodex, so wird dies im Register veröffentlicht. Ein Verstoß kann auch Folgen für die Erteilung von Hausausweisen des Deutschen Bundestages, für die Beteiligung an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.

Der Verhaltenskodex muss von allen Interessenvertretungen im Rahmen der Eintragung im Register akzeptiert werden. Einen ersten Vorschlag für den Verhaltenskodex gibt es schon: Im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligung der Zivilgesellschaft besteht jetzt die Möglichkeit, gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abzugeben. Der Verhaltenskodex gilt für alle Interessenvertreter:innen, egal, welcher Organisationsform und inhaltlichen Ausrichtung. Der vorgelegte Vorschlag ist daher knapp, klar und allgemein gehalten.

Stellungnahmen richten Sie bitte bis zum 25. Mai 2021 per E-Mail, vorzugsweise als PDF-Datei, an: lobbyregister@bundestag.de oder per Briefpost an: Deutscher Bundestag, Lobbyregister, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.