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20.02.2020

Was von Steuerzahlern finanziert wird, muss auch veröffentlicht werden.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat ein Arbeitszeitgutachten in Auftrag gegeben. Damit wollte er beweisen, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil zur Dokumentation der Arbeitszeit nicht umsetzen muss. Die Ergebnisse seines Gutachtens liegen seit Mitte vergangenen Jahres vor. Doch Altmaier veröffentlicht es nicht. Ich habe daher schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt und um Aufklärung gebeten. Die Antworten aus dem Ministerium sind geradezu unverschämt.

Mitte Mai letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem spanischen Fall entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen lässt. Nach deutschem Recht gilt diese Erfassungspflicht derzeit nur für Überstunden, Mehrarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat deshalb bereits eine behutsame Anpassung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt und sich dabei auf ein von seinem Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des Passauer Rechtsprofessors Frank Bayreuther berufen. Der Jurist sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, das deutsche Arbeitszeitrecht zu ändern.

Wirtschaftsminister Altmaier gab ebenfalls ein Gutachten in Auftrag, doch das hält er unter Verschluss. Auf meine erste schriftliche Frage hierzu antwortete das Wirtschaftsministerium nur nichtssagend: „Das Gutachten kommt zu einer Vielzahl von Ergebnissen, deren Erörterung und Bewertung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.“ So eine Antwort geht gar nicht. Das Gutachten scheint zu einem Ergebnis zu kommen, dass dem Minister nicht passt. Dabei gilt: Was von Steuerzahlern finanziert wird, muss auch veröffentlicht werden.

Ich habe also nochmals nachgefragt. Und auch die Antwort auf meine zweite Frage lässt an Vagheit nichts zu wünschen übrig: „Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Rechtsgutachten schließt weder eine Regulierung durch den Gesetzgeber noch eine Umsetzung durch richterliche Rechtsfortbildung aus“, antwortet das Wirtschaftsministerium. Und es ergänzt: „Es unterbreitet mehrere Vorschläge für ein abgestuftes Konzept mit Differenzierungsmöglichkeiten (z.B. nach Unternehmensgrößen, technischen Anforderungen oder Einkommen der Arbeitnehmer) und eine einheitliche Umsetzung unter Verzicht auf Differenzierung.“

Es wird wirklich Zeit, dass das Wirtschaftsministerium endlich das Gutachten veröffentlicht, damit auch wir uns ein Urteil bilden können. Außerdem muss jetzt endlich eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht werden, die das EuGH-Urteil umsetzt. Immerhin geht es darum, die Rechtsunsicherheit für Betriebe und Beschäftigte endlich zu beenden.