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27.06.2012

Weiterbildungs-Mindestlohn: Bundesregierung begeht Wortbruch

Die Bundesregierung schiebt die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrags in der Weiterbildungsbranche erneut vor sich her. Damit lässt sie die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche im Rechtskreis SGB II und III im Regen stehen und missachtet eine Vereinbarung aus dem Vermittlungsverfahren um die Arbeitslosengeld II-Regelsätze, die sie mit SPD und Grünen getroffen hat. Damals hatte sie zugesagt, den Mindestlohn-Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären.

Zur Weigerung der Bundesregierung, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 26.000 Beschäftigten in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für allgemeinverbindlich zu erklären, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wirtschaftsminister Rösler muss endlich den Fuß von der Bremse nehmen und vor allem Wort halten. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Beschäftigten der Weiterbildungsbranche im Regen stehen lässt und sich weigert, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die Weiterbildungsbranche allgemeinverbindlich zu erklären. Sie begeht damit Wortbruch und ignoriert die Vereinbarung, die im Vermittlungsverfahren um die Arbeitslosengeld II-Regelsätze getroffen wurde. Das ist keine seriöse Politik.

In der Folge bekommen die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche im Rechtskreis SGB II und III weiterhin prekäre Löhne. Sie leisten wertvolle Arbeit. Das muss mit fairen Löhnen honoriert werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend zu ihrem Wort zu stehen und den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche endlich allgemeinverbindlich zu erklären. Die unverantwortliche Politik muss endlich ein Ende haben.