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19.01.2022

Zu Gast bei den IG BCE-Arbeitsrechtstagen 2022

„Der Betriebsrat als Co-Manager der betrieblichen Zukunft?“, das war das Thema der Arbeitsrechtstage 2022 der Gewerkschaft IG BCE. Ich war auf dem Podium zu Gast und diskutierte mit Peter Voigt von der IG BCE und Professor Wolfgang Däubler darüber, was die Ampel bei der betrieblichen Mitbestimmung bewegen wird und wo noch weiterer Handlungsbedarf besteht

Bei der betrieblichen Mitbestimmung sind wir Koalitionspartner, namentlich aufgrund der FDP, durchaus von unterschiedlichen Perspektiven gestartet. Für uns Grüne war immer klar, dass die betriebliche Mitbestimmung ein hohes Gut ist und weiter gestärkt werden muss. Es sollte möglichst wieder flächendeckend in allen Betrieben Betriebs- und Personalräte geben. Das ist in Zeiten der Transformation wichtiger denn je. Nach zähem Ringen haben wir im Koalitionsvertrag einiges erreicht. Es sind Verbesserungen, auch wenn ich mir mehr gewünscht hätte.

Zentral ist, dass Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb erhalten, analog zu dem, was Gewerkschaften jetzt schon analog dürfen. Das ist mir auch deswegen besonders wichtig, weil in Zeiten von Pandemie und verstärktem Homeoffice Beschäftigte oft gar nicht mehr vor Ort im Betrieb zu erreichen sind. Bei Beschäftigten von digitalen Plattformen ist die Interessenvertretung bisher besonders schwach ausgeprägt. Hier hat sich die Koalition vorgenommen, zu prüfen, wie bei dieser komplexen Materie Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht werden können.

Außerdem werden Betriebsräte künftig deutlich besser geschützt. Die Behinderung der Mitbestimmung wird künftig ein „Offizialdelikt“. Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann künftig selber ermitteln und nicht nur auf Antrag, wenn ihr Fälle von Behinderung von Betriebsratsarbeit oder Betriebsratswahlen bekannt werden. Diese Änderung hat großes Potenzial, denn beim bisherigen System gibt es deutschlandweit so gut wie keine Strafverfahren aufgrund von Straftaten gegen die Mitbestimmung. Weitere Verbesserungen hat sich die Regierungskoalition bei der Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen, und beim Homeoffice vorgenommen.

In anderen Bereichen gibt es noch Konkretisierungsbedarf. So bekennt sich der Koalitionsvertrag allgemein dazu, dass die Mitbestimmung weiterentwickelt werden soll. Aber was das genau mit Blick auf die Transformation bedeutet, muss noch geklärt werden. Meine Forderungen sind klar und ganz auf der Linie der IG BCE: Betriebsräte sollen „Co-Manager der betrieblichen Zukunft?“ werden. Dafür brauchen sie ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Verbesserung der betrieblichen Klimabilanz und mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung und qualitativer Personalentwicklung.

Bei der Veranstaltung kam natürlich Kritik. Die Betriebsräte wollten mehr. Ich auch und doch müssen wir jetzt in einer Ampel-Koalition klar kommen. Realität ist, dass es in Deutschland eben keine progressive Mehrheit links der Mitte gibt. Wir arbeiten aber daran.