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23.06.2022

Zwischenfrage an CDU-MdB Mörseburg zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie

In der Debatte zum Gesetz über die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen hat CDU-MdB Mörseburg suggeriert, dass das Gesetz künftig nur noch schriftliche Arbeitsverträge vorsehe. Das ist falsch. Deshalb habe ich ihn mit einer Zwischenfrage konfrontiert. Seine Antwort hat seine Behauptung nicht wirklich besser gemacht.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es geht ganz kurz. Ich wollte den Kollegen nur fragen, ob Sie das Gesetz gelesen haben und bemerkt haben, dass es in keiner Weise um Arbeitsverträge geht. In Deutschland können Arbeitsverträge per Hand gemacht werden, die können einfach so mündlich, sie können schriftlich gemacht werden, egal wie. Wir ändern da nichts dran. Es geht um Nachweispflichten. Von daher wäre es schön, wenn Sie heute jetzt einfach mal über die Nachweispflichten reden würden und nicht über den Arbeitsvertrag.

Maximilian Mörseburg (CDU/CSU):

Ja, vielen Dank für die Möglichkeit, das nochmal zu spezifizieren. Das ist ja schön, dass Sie dieses Gesetz ebenfalls gelesen haben. Und natürlich kann man den Arbeitsvertrag in diesem Fall einfach per Handschlag oder digital abschließen, aber dann muss man diese Informationen aus dem Arbeitsvertrag genau im gleichen Maße in dem Nachweis-, durch das Nachweisgesetz wieder schriftlich an die Person weiterleiten, was im Praxistext dazu führt, dass die Arbeitsverträge eben doch schriftlich abgeschlossen werden, weil wir eben diese Information doch geben müssen. Deswegen können wir heute darüber reden, dass es genau genommen nur der Nachweis über die wichtigen Informationen in diesem Arbeitsvertrag sind, aber de facto ist es doch der schriftliche Arbeitsvertrag, Frau Kollegin.