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31.03.2017

Rede zum Mutterschutz

Der Mutterschutz wird neu geregelt. Das war ein spannendes parlamentarisches Verfahren. Schwangere und stillende Frauen bekommen mehr Selbstbestimmung, denn es muss Schluss sein mit den unsinnigen Beschäftigungsverboten. Und doch ist Mutterschutz ganz einfach Arbeits- und Gesundheitsschutz. Deshalb brauchen wir einheitliche Regelungen. Genau das ist an manchen Stellen nicht wirklich gut gelungen. Jetzt gibt es beispielsweise beim Mutterschutz „unverantwortbare“ Gefährdungen. Niemand weiß, was das ist. Auch die psychischen Belastungen werden wieder einmal ignoriert. Und das geht gar nicht. Immerhin geht es um die Gesundheit der Frauen und um die Gesundheit der ungeborenen Kinder.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch wir Grünen wollen einen modernen und diskriminierungsfreien Mutterschutz. Wir wollen schwangere und stillende Frauen schützen. Was wir aber nicht wollen, sind unsinnige Beschäftigungsverbote. Darin sind wir uns also einig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Und doch ist der Mutterschutz nichts anderes als Arbeits- und Gesundheitsschutz. Deshalb brauchen wir einheitliche Regelungen. Genau das ist an manchen Stellen nicht wirklich gut gelungen. Das hätten Sie vermeiden müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

Bei der Arbeitszeit beispielsweise geht es im Mutterschutzgesetz vor allem darum, wann Frauen arbeiten dürfen und wann nicht. Im Arbeitsschutzgesetz aber sind die Arbeitszeitbedingungen ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilungen. Da gibt es einen Unterschied.

Ganz abstrus ist – das wurde schon angesprochen – der neue Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“. Was bitte schön ist das? Gibt es jetzt auch verantwortbare Gefährdungen? Eine solche Unterscheidung kennt das Arbeitsschutzgesetz bisher nicht.

Es wird jetzt lange dauern, bis der Ausschuss für Mutterschutz diesen neuen Begriff definiert und mit Leben füllt. Bis dahin ist die Rechtslage unklar, und das wird nicht zu weniger, sondern, im Gegenteil, wieder zu mehr Beschäftigungsverboten führen. Denn welcher Betrieb wird es schon wagen, eine Gefährdung als verantwortbar zu beurteilen? Natürlich keiner.

Gefährdungen müssen vermieden oder beseitigt werden, und wenn das nicht gelingt, dann müssen Schutzmaßnahmen greifen. Das sind die Grundsätze im Arbeitsschutzgesetz, und genauso muss das auch beim Mutterschutz gelten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Daran ändert auch Ihr komischer Entschließungsantrag nichts. Sie hätten den Begriff der „unverantwortbaren Gefährdungen“ einfach streichen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es gibt einen weiteren weißen bzw. blinden Fleck im Mutterschutzgesetz. Gefahrstoffe, Druckluft, Strahlung, Zwangshaltung, Hitze oder Lärm, all diese Belastungen werden aufgezählt, weil sie den Frauen nicht guttun. Die psychische Gesundheit wird aber nur an einer Stelle ganz beiläufig erwähnt. Die negativen Auswirkungen von arbeitsbedingten psychischen Belastungen auf die Gesundheit schwangerer Frauen und auf die Entwicklung ungeborener Kinder sind aber bekannt. Wir haben diese Lücke immer wieder kritisiert und einen entsprechenden Änderungsantrag im Ausschuss gestellt. Aber es bleibt dabei: Stress und psychische Belastungen werden weiterhin ignoriert. Das ist für uns nur schwer nachvollziehbar. Das entspricht vor allem in keiner Weise einem ganzheitlichen Mutterschutz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Mit dem neuen Mutterschutzgesetz bekommen die Frauen zu Recht mehr Selbstbestimmungsrechte. Sie können selber mitentscheiden, ob sie arbeiten oder nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Grundsätzlich ist das richtig. Aber wir sind auch skeptisch. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Frauen freiwillig arbeiten und nicht auf Druck der Arbeitgeber. Deshalb haben wir eine frühere und regelmäßige Evaluierung des Gesetzes im Ausschuss gefordert. Das ist aber abgelehnt worden. Hier hätten wir uns mehr Problembewusstsein gewünscht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns gibt es also Licht und Schatten bei diesem Gesetz. Es geht in die richtige Richtung. Wir haben es uns wahrlich nicht leicht gemacht und lange darüber nachgedacht, aber wir können nicht dafür stimmen. Wir werden uns enthalten. Ein wesentlicher Grund sind die ungleichen Regelungen, was den Arbeitsschutz betrifft. Als Beispiel habe ich die „unverantwortbare Gefährdung“ genannt. Weil es bei diesem Gesetz um die Gesundheit der Frauen und der ungeborenen Kinder geht, werden wir aber ganz genau beobachten und nachfragen, wie das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird und wie es sich am Ende auswirkt. Der Mutterschutz ist uns wichtig. Deshalb bleiben wir dran. Das kann ich Ihnen versichern.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Rede: Neuregelung des Mutterschutzes