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04.02.2020

100 Jahre Betriebsrätegesetz – Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung

Am 4. Februar feiert das  Betriebsrätegesetzes von 1920 sein 100jähriges Jubiläum. In einer Pressemitteilung stelle ich heraus, wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung seither war und ist. Und dass wir jetzt ein Update für die Mitbestimmung brauchen, damit die Beschäftigten auch in der neuen Arbeitswelt auf Augenhöhe mitbestimmen können. Dazu habe ich auch zwei Anträge im Deutschen Bundestag eingebracht.

Das Betriebsrätegesetz war ein Meilenstein. Die auf Partizipation ausgelegte Mitbestimmung macht die Wirtschaft demokratischer. Wenn die Beschäftigten ihre Arbeitswelt mitgestalten können, dann profitieren davon auch die Unternehmen.

Die Vorteile der Mitbestimmung sind bekannt und doch haben mittlerweile nur noch 41 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben einen Betriebsrat an ihrer Seite. Mehr noch: eine relevante Zahl an Arbeitgebenden verhindert sogar aktiv die Wahl von Betriebsräten. Das ist ein Armutszeugnis ohne gleichen. Das zeigt, hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf und das darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren. Notwendig sind bessere neue Regelungen. Betriebsratswahlen müssen erleichtert werden und die aktiven Beschäftigten brauchen mehr Schutz.

Gleichzeitig ist die Arbeitswelt im Wandel und wird digital. Doch die Grundlagen der Mitbestimmung orientieren sich nach wie vor an einer analogen Arbeitswelt. Deshalb ist es jetzt Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung. Denn nur mit starken Personal- und Betriebsräten können die Risiken minimiert und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.

Durch die Digitalisierung werden sich viele Tätigkeiten verändern. Deshalb ist ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Weiterbildung und qualitativen Personalplanung dringend notwendig. Gleichzeitig muss der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte gestärkt werden. Beim Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz mit Auswirkung auf die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten müssen die Personal- und Betriebsräte verbindlich beteiligt werden, denn optimal vernetzte Prozesse dürfen nicht zu optimal überwachten Beschäftigten führen.

Durch den digitalen Wandel kann Arbeit auch mehr entgrenzen. Psychische Belastungen können zunehmen. Deshalb muss die Mitbestimmung bei den Themen Erreichbarkeit, Menge der Arbeit und mobiles Arbeiten gestärkt werden. Bundesarbeitsminister Heil muss endlich handeln, denn von der Digitalisierung sollen alle profitieren – die Wirtschaft und auch die Beschäftigten.

PM 100 Jahre Mitbestimmung

Antrag: „Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen“ 

Antrag: „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung