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03.06.2022

12 Euro Mindestlohn und Verbesserungen bei den Midijobs

Endlich hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, mit dem der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht wird. Hier geht es um Gerechtigkeit, denn Arbeit muss fair entlohnt werden und auch vor Armut schützen. Alles andere ist in unserem reichen Land nicht akzeptabel. Gleichzeitig werden auch die Mini- und Midijobs neu geregelt. Das war nicht unser Herzenswunsch. Aber den Mindestlohn gab es in der Ampel nur mit einer höheren Verdienstgrenze bei den Minijobs.

Der neue Mindestlohn schützt die Beschäftigten vor Armut. Wir fordern schon lange diese Erhöhung auf 12 Euro – denn der bisherige Mindestlohn ist einfach viel zu niedrig gestartet. Ein Mindestlohn ist die unterste Haltelinie beim Lohn, und die macht nur Sinn, wenn die Beschäftigten auch davon leben können. Deshalb haben wir den Mindestlohn erhöht – und das ist gut so.

Für 6 Millionen Beschäftigte bringt der neue Mindestlohn ganz konkrete Verbesserungen. 3,5 Millionen Frauen werden davon profitieren – das sind immerhin 20 Prozent aller weiblichen Beschäftigten. Viele von ihnen arbeiten in der Gastronomie oder in Hotels. In dieser Branche werden zwei Drittel der Beschäftigten von einem höheren Mindestlohn profitieren. Und profitieren werden auch all diejenigen, die in den Krankenhäusern das Essen ausgeben oder die Zimmer reinigen. Das ist Arbeit, die wir in Zeiten von Corona als „systemrelevant“ bezeichnen, die aber scheinbar nichts kosten darf.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro haben wir aber nur im Doppelpack mit der Erhöhung der Minijobgrenze bekommen. Das war eine bittere Pille für uns, denn natürlich vertreten wir immer noch die Auffassung, dass die Nachteile der Minijobs enorm sind und dass deshalb jegliche Arbeit sozialversicherungspflichtig sein sollte. Davon würden die Sozialversicherungen profitieren, aber vor allem auch die Beschäftigten mit kleinen Jobs. Uns ist es besonders wichtig, dass Minijobs für Frauen nicht zur Teilzeitfalle werden. Und es ist uns wichtig, dass sie nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Beides haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Und wir sagen dort auch, dass wir Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, abbauen wollen.

Deshalb glätten wir parallel zur Erhöhung der Minijob-Grenze die Hürde im Übergang zu den Midijobs. Mit dieser Reform zahlen die Beschäftigten beim Wechsel in reguläre Beschäftigung anfangs deutlich weniger Sozialversicherungsbeiträge. Die Belastung der Beschäftigten mit Sozialversicherungsbeiträgen steigt anschließend ganz langsam an – bis zu einem Verdienst von 1.600 Euro. Ab dieser Summe werden die Sozialversicherungsbeiträge wieder je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen bezahlt. So wollen wir den Übergang vom Minijob in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Richtig rund wir das Gesetz allerdings erst, wenn wir auch die steuerlichen Regelungen verändern und die Steuerklasse V abschaffen. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, um den Wechsel in reguläre Beschäftigung attraktiver zu machen.