Inhalt

13.03.2014

Deutsche streiken wenig - Koalitionsfreiheit erhalten

Die Arbeitskampfstatistik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegt eindrucksvoll, dass die sich die Streiktage in Deutschland auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Die Befürchtung hat sich auch nicht bewahrheitet, dass Deutschland durch die vom Bundesarbeitsgericht gekippte Tarifeinheit in Streiks versinkt. Daher gibt es keinen Grund für die Pläne der Bundesregierung, die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften gesetzlich zu begrenzen.

In Deutschland wurde im Jahr 2013 laut der heute veröffentlichten Arbeitskampfstatistik im internationalen Vergleich sehr wenig gestreikt. Dazu erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte.

Wir warnen die Bundesregierung davor, in die Autonomie von Gewerkschaften einzugreifen und deren Betätigungsmöglichkeiten einzuschränken. Dies lässt sich durch die Arbeitskampfstatistik des WSI in keiner Weise rechtfertigen. Die sogenannte gesetzliche Normierung der Tarifeinheit wäre nämlich ein erheblicher Eingriff in die Koalitionsfreiheit und damit auch in das Streikrecht. Damit würde sich die Bundesregierung auf verfassungsrechtlich sehr dünnes Eis begeben.

Knapp vier Jahre nachdem das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat, sind keine gravierenden negativen Folgen sichtbar. Deutschland ist nicht in Streiks versunken, wie dies befürchtet wurde. Laut WSI wurde hierzulande zwischen 2005 und 2012 im Jahresdurchschnitt pro 1000 Beschäftigte gerademal an 16 Arbeitstagen gestreikt. In Frankreich waren es 150, in Kanada 117 und  in Belgien 73 Tage.

Die Gewerkschaften gehen verantwortlich mit dem Streikrecht um und es bestehen zudem funktionierende gerichtliche Kontrollmechanismen, durch die unverhältnismäßige Streiks unterbunden werden. Vor diesem Hintergrund sind Eingriffe in das Streikrecht und in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht nur der falsche Weg, sondern auch nicht notwendig. Die Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, ein Grundrecht und zugleich ein wesentlicher Grundpfeiler des Minderheitenschutzes. Alle Beschäftigten und Berufsgruppen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu organisieren und für gute Arbeitsbedingungen einzustehen.

 

Pressemitteilung als PDF