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06.03.2017

Anhörung zum Entgelttransparenzgesetz

17-03-06_Anhörung

Lange hat es gedauert, aber jetzt hat Ministerin Schwesig nun tatsächlich einen Entwurf für ein Entgelttransparenzgesetz vorgelegt. Heute wurde dieser in einer öffentlichen Anhörung diskutiert und die Kritik vieler Sachverständigen war deutlich: mit diesem Gesetz wird es keine Lohngerechtigkeit geben.

Vielen Sachverständigen ging der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Dem kann ich nur zustimmen: Die Union und die Wirtschaft haben mit ihrem Widerstand gegen das Gesetz ganze Arbeit geleistet. Denn das Gesetz schafft weder Transparenz noch ansatzweise konkrete Wege, damit Frauen und Männer zukünftig gleich viel verdienen.

Viel Kritik gab es vor allem für die Regelung, dass das betriebliche Prüfverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten, nur freiwillig und nicht auf Basis zertifizierter Verfahren durchgeführt werden soll. Unsere Sachverständige, Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund, plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehender gewesen als der jetzige Gesetzentwurf. Ihr Fazit: „Der individuelle Auskunftsanspruch ist in der nun vorgesehenen Ausgestaltung nichts wert.“ Und sie schreibt sogar in ihrer Stellungnahme: „Da der Gesetzentwurf teilweise sogar mehr Intransparenz schafft und zudem Verhalten zu fördern imstande ist, die Diskriminierungsfreiheit nur vorgaukeln, ist er geeignet, dem Anliegen der Entgeltgleichheit für Frauen und Männern zu schaden.“ Ein weiterer Kritikpunkt war das fehlende Verbandsklagerecht. Denn nur mit einem Verbandsklagerecht wird gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit tatsächlich durchgesetzt.