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23.03.2021

Antrag: Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen

Unternehmensmitbestimmung ist gelebte Demokratie. In der Realität vermeiden aber zu viele Unternehmen die Mitbestimmung im Aufsichtsrat durch die geschickte Wahl der Rechtsform. Andere wiederum ignorieren ganz einfach die Unternehmensmitbestimmung. Beides geht gar nicht. Deshalb müssen die Lücken bei der Mitbestimmung endlich geschlossen werden. Wir wollen die Unternehmensmitbestimmung auch stärken. Die paritätische Mitbestimmung soll ab 1.000 Beschäftigte gelten. Außerdem wollen wir ein verbindliches Schlichtungsverfahren einführen, wenn es um Entscheidungen geht, von denen die Beschäftigten besonders betroffen sind.

Unternehmensmitbestimmung ist ein Erfolgsfaktor. Mitbestimmte Unternehmen kommen robuster durch Krisen, wirtschaften profitabler und bilden mehr aus. Zudem ist die Partizipation von Beschäftigten an wichtigen Entscheidungen ein Ausdruck einer guten Unternehmenskultur. Und doch ist die Unternehmensmitbestimmung in der Defensive. Zu viele Unternehmen vermeiden die Mitbestimmung durch die geschickte Wahl der Rechtsform. Andere wiederum ignorieren ganz einfach die Unternehmensmitbestimmung. Die Flucht aus der Mitbestimmung im Aufsichtsrat muss gestoppt werden und deshalb fordern wir, die Lücken bei der Unternehmensmitbestimmung endlich zu schließen. Mit dem Ausnutzen von ausländischen Rechtsformen, von Kommanditgesellschaften und dem geschickten Gebrauch der „Rechtsform Stiftung“ zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung muss endlich Schluss sein. Notwendig ist auch eine bessere Verzahnung zwischen europäischem Mitbestimmungsrecht und deutschem Recht. Die Europäische Aktiengesellschaft darf nicht weiter dazu genutzt werden, mitbestimmungsfreie Zustände zu konservieren. Wir fordern auch Sanktionen, wenn die Unternehmensmitbestimmung einfach ignoriert wird.

Wir wollen die Unternehmensmitbestimmung auch stärken. Für die paritätische Mitbestimmung wollen wir den Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte senken. Außerdem wollen wir ein Schlichtungsverfahren im Aufsichtsrat bei Entscheidungen, von denen die Beschäftigten besonders betroffen sind. Wir wollen das ändern, damit der Interessensausgleich wieder funktioniert und Perspektiven für nachhaltige Beschäftigung und wirtschaftlichen Erfolg vor dem Hintergrund der sozial-ökologischen Transformation entwickelt werden können.

Antrag: Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen