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31.08.2023

Bessere Unterstützung für Kinder: Die Kindergrundsicherung kommt - das Bürgergeld wird erhöht

Der Weg für die Kindergrundsicherung ab 2025 ist endlich frei. Kinder und Familien werden damit unkomplizierter und besser unterstützt als bisher. Was armen Familien aber schon vorher hilft, ist die Anpassung der Regelsätze ab dem nächsten Jahr. Wir Grüne haben dafür gekämpft, dass die Regelsätze besser an die Inflation angepasst werden. Jetzt sehen wir, das war wichtig. Denn das Bürgergeld hilft gegen Armut.

Mit der Kindergrundsicherung leiten wir einen Systemwechsel ein – weg von komplizierten Antragsverfahren, hin zu einer Unterstützungsleistung, die auch bei allen wirklich ankommt. Das ist besonders wichtig, weil zu viele Familien die Leistungen aus unterschiedlichen Gründen gar nicht beantragen und mit weniger Geld haushalten als sie eigentlich müssten. Für den Kampf gegen diese verdeckte Armut ist die Kindergrundsicherung ein Meilenstein.

Was hat das Bürgergeld damit zu tun?

Für die Kindergrundsicherung ist vorgesehen, das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu zu berechnen und damit besser an ihre Lebensrealitäten anzupassen. Schon vorher – ab dem 1.1.2024 – werden die Regelsätze im Bürgergeld bereits erhöht. Damit erhöhen sich gleichzeitig auch die Leistungen für die geplante Kindergrundsicherung – denn der Zusatzbetrag setzt an den Leistungen für Familien im Bürgergeld an.

Die Erhöhung der Regelsätze um 12 Prozent fällt deutlich höher aus als in den Vorjahren. Das liegt an der hohen Inflation, insbesondere für Nahrung und Energie. Wir Grüne haben beim Bürgergeld dafür gekämpft, dass die Inflation stärker gewichtet wird, weil sie arme Familie auch viel stärker belastet. Die Änderungen wirken und das ist gut so.

Zur Kindergrundsicherung: Was ändert sich konkret?

Weniger Bürokratie und mehr Übersichtlichkeit:

Alle wichtigen Leistungen für Kinder und Familien werden in der Kindergrundsicherung gebündelt. Es wird einen Garantiebetrag geben, der dem heutigen Kindergeld entspricht. Zusätzlich gibt es einen Zusatzbetrag für alle Kinder, deren Eltern entweder kein oder nur ein zu geringes Einkommen haben. Dieser Zusatzbetrag bündelt den bisherigen Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

Leistungen für alle, weniger verdeckte Armut:

Alle Familien, die Anspruch auf Leistungen haben, werden automatisch darüber informiert. Damit müssen sich Eltern diese Information nicht mühsam zusammensuchen und wissen genau, was ihnen zusteht.

Bessere Unterstützung für Alleinerziehende:

Alleinerziehende Eltern sind besonders häufig von Armut bedroht – obwohl sie arbeiten. Künftig sollen Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent als Einkommen auf den Zusatzbetrag angerechnet werden – nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Das ist wirklich eine Verbesserung.