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28.06.2020

Corona-Krise: Beschäftigte in der Leiharbeit besonders gefährdet

Leiharbeit wird immer wieder als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen mit niedrigen Qualifikationen beworben. Ich bezweifle diese einfache Formel und wollte also von der Bundesregierung wissen, wen die Bundesagentur für Arbeit eigentlich in Leiharbeit vermittelt und wie es Beschäftigten in der Leiharbeit während der Corona-Krise geht. Die Zahlen bestätigen leider meine Vermutung.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zeigt, dass die Bundesagentur für Arbeit vorwiegend Menschen aus dem SGB III in Leiharbeit vermittelt. Diese Beschäftigten kommen  also nicht aus der Langzeitarbeitslosigkeit (SGB II) mit schwierigen Vermittlungsperspektiven, sondern haben vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Sie haben Arbeitserfahrung, sind häufig besser qualifiziert und könnten ohne Probleme eine reguläre Beschäftigung aufnehmen.

Jetzt, während der Corona-Pandemie, zeigt sich auch, wie prekär die Beschäftigung in der Leiharbeit ist.  Während etwa jede(r) zehnte Beschäftigte in Leiharbeit in den Monaten März, April und Mai 2020 den Job verlor, waren dies bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur etwa 2 Prozent. Leiharbeitskräfte verdienen also nicht nur weniger und sind stärker gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Sie sind auch die ersten, die in einer Krisensituation wie jetzt ihre Jobs verlieren. Die Bundesagentur für Arbeit darf nicht länger so tun, als sei Leiharbeit eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Sie muss endlich nachhaltig vermitteln.

Antwort der Bundesregierung