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18.11.2021

Das neue Infektionsschutzgesetz – mutiger und konsequenter

Die Corona-Lage ist dramatisch und wir müssen alles dafür tun, die vierte Welle abzubremsen. Dafür benötigen Bund und Länder Regelungen, die rechtlich sicher und wissenschaftlich sinnvoll sind. Das Rechtskonstrukt der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist dafür nicht mehr geeignet und läuft auch am 25. November aus. Wir legen jetzt ein Gesetzespaket vor, das mutiger und konsequenter ist, als alles, was die letzte Bundesregierung je vorgelegt hat. Jetzt gibt es 3G am Arbeitsplatz, eine Pflicht zum Homeoffice, 3G, 2G und 2G+.

Die Feststellung der epidemischen Lage passt trotz sehr hoher Infektionszahlen nicht mehr in die Zeit, denn aufgrund der Impfmöglichkeiten sind so weitreichende Eingriffe wie Lockdowns, Ausgangssperren oder pauschalen Schulschließungen nicht mehr gerechtfertigt. Wir können die Pandemie nicht mehr mit der Erklärung einer Notlage und beispiellosen Notfallbefugnissen der Exekutive an den Parlamenten vorbei bekämpfen. Stattdessen haben wir gemeinsam mit SPD und FDP parallel zu den Koalitionsverhandlungen einen Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz entwickelt, mit dem wir Bund und Ländern wirksame Regelungen an die Hand geben, die vor Gericht auch tatsächlich bestehen können. Im Mittelpunkt stehen für uns Kinder und Jugendliche, aber auch die Intensivstationen und Pflegeheime, all diejenigen, die besonderen Schutz brauchen.

Auf der Bundesebene sorgen wir mit einem konsequenten 3G am Arbeitsplatz für die Sicherheit von Beschäftigten, Arbeitgeber:innen und Kund:innen. Das Betreten einer Arbeitsstätte ist Arbeitgeber:innen und Beschäftigten künftig nur mit 3G-Nachweis (Impf-, Genesenen-, Testnachweis) erlaubt. Gleichzeitig werden Arbeitgeber:innen verpflichtet, wenn möglich Homeoffice zu ermöglichen. Denn wir haben verstanden, dass die Kontakte in der Arbeitswelt wieder reduziert werden müssen. Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich auch, damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Wichtig ist auch ein besonderes Schutzkonzept für die Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Pflege. Damit ziehen wir einen zusätzlichen Schutzwall um die, die besonders vulnerabel sind. Dort gilt neben der täglichen Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher:innen eine regelmäßige Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Den Ländern steht weiterhin ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Sie können Abstandsgebote im öffentlichen Raum und eine Maskenpflicht erlassen. Für Freizeitveranstaltungen, Theater oder Kinos, Sportveranstaltungen, touristische Reisen und Übernachtungsangebote, Restaurants und Kneipen, für den Einzel- und Großhandel und in Hochschulen können die Länder je nach Infektionslage 3G, 2G oder auch die 2G+-Regelung festlegen, bei der sich auch Geimpfte und Genesene zusätzlich zu ihrem G-Nachweis testen lassen müssen. Weiterhin können Hygienekonzepte verlangt und je nach Raumgröße Personenobergrenzen festgelegt werden.

Die Länder können vielfältige Regelungen nutzen. Voraussetzung dafür ist jeweils eine Mehrheit des jeweiligen Landtages. So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung von der Exekutive zurück in die Parlamente.

Diese Regelungen allein reichen aber nicht aus. Um die Pandemie wirklich bekämpfen zu können, brauchen wir unser aller Vernunft, Wachsamkeit und Solidarität. Deshalb müssen wir dringend die Impfkampagne beschleunigen. Impfangebote müssen ausgeweitet und zu den Menschen gebracht werden. Hier hat die bisherige Regierung wertvolle Zeit vergeudet. Die Auffrischungsimpfungen müssen nun zügig in der Breite vorankommen, denn sie bieten den besten Schutz gegen die weiter steigenden Infektionszahlen. Und gleichzeitig ist jede und jeder von uns aufgefordert, seine Kontakte zu reduzieren und durch Abstand und Masken im Alltag für mehr Infektionsschutz zu sorgen. Wir müssen jetzt alle nochmals über den Winter mit Abstand zusammenhalten.