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23.01.2024

Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden!

Immer wenn es Streiks gibt – beispielsweise bei der Bahn – dann möchte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU den Arbeitskampf einschränken. Sie träumen dann von Zwangsschlichtung, Streikvorlauf oder Verbot von Streiks an Feiertagen. Dieser Reflex ist nicht nachvollziehbar. Das Streikrecht ist und bleibt ein hohes Gut und deshalb darf es nicht eingeschränkt werden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU greift mal wieder tief in die Mottenkiste und will das Streikrecht einschränken. Das ist in keiner Weise akzeptabel, denn das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist ein wichtiges Instrument, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverhandlungen führen können. Das gilt auch für den Bereich der kritischen Infrastruktur. Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es zudem ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Abgesehen davon ist Deutschland ein vergleichsweise streikarmes Land. Daran ändert auch der Streik bei der Bahn nichts. Die Hysterie und der reflexhafte Ruf der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, das Streikrecht einzuschränken, entbehren also jeglicher Grundlage.

PM Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden