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22.06.2020

Die Corona-Warn-App ist da – wir fordern ein Begleitgesetz

Schon lange wird über eine App diskutiert, mit deren Hilfe die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll. Jetzt gibt es diese App und die Menschen können sie freiwillig auf ihren Smartphones installieren. Die Freiwilligkeit der Corona-Warn-App muss aber aus unserer Sicht mit einem Begleitgesetz bestmöglich abgesichert werden. Auch die Rechte der Beschäftigte müssen mit dem Gesetz klar geregelt werden. Die Bundesregierung sollte unbedingt gesetzlich bei der Corona-Warn-App nachbessern, damit Vertrauen entsteht und die App auch tatsächlich in großer Zahl genutzt wird.

Ziel der App ist es, Kontaktpersonen von infizierten Menschen schnellstmöglich zu lokalisieren, um sie gezielt informieren zu können. Aus diesem Grund ist es also gut, dass es die App jetzt endlich gibt. Wichtig dabei ist, dass sie höchsten Datenschutz und IT-Sicherheitsstandards entspricht, dafür haben unter anderen wir Grünen im Vorfeld gesorgt. Und vor ist die Nutzung der Corona-Warn-App freiwillig. Das ist eine Voraussetzung für die Akzeptanz einer solchen App.

Bei der Freiwilligkeit muss die Bundesregierung allerdings noch nachsteuern. Rechtlich gibt es zwar keine App-Pflicht – aber faktisch könnte sich das anders entwickeln. Denn falls sich die App als wirksam bei der Warnung potenziell Infizierter erweist, wäre der durchschnittliche Corona-App-Nutzer weniger ansteckungsträchtig als seine Mitmenschen ohne App. Wenn dem so ist, könnten Arbeitgebende, deren Betriebe sich gerade mühsam vom Shutdown erholt haben, auf die Idee kommen, ihre Belegschaft zum Download zu verpflichten, um die Firma virenfrei zu halten. Und Restaurantbesitzer könnten sich dazu verführen lassen, Besucher*innen  ohne Warn-App abzuweisen. So wäre von Freiwilligkeit keine Rede mehr und App-lose Menschen würden diskriminiert werden.

Wir fordern daher ein Begleitgesetz zur Corona-Warn-App, um die Freiwilligkeit bestmöglich abzusichern. Nutzung von privaten wie öffentlichen Einrichtungen, der Besuch eines Shopping-Centers, Dienstleistungen, bereits das Betreten von Geschäfts-, Betriebs- und Veranstaltungsräumen, generell der Abschluss von Verträgen, Arbeits- und Dienstverhältnissen und vieles andere mehr könnten anderenfalls von der Nutzung der App abhängig gemacht werden. Und das liefe letztlich angesichts des Interesses an der Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen auf einen faktischen Nutzungszwang hinaus. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir also regeln, dass niemand benachteiligt werden darf, weil er keine Tracing-App auf einem Mobilgerät installiert hat und nutzt.

Gleiches soll für Arbeitsverhältnisse gelten. Verstöße gegen diese Benachteiligungsverbote sollen mit einem Unterlassungs- sowie einem Schadensersatzanspruch sanktioniert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die Nutzung oder Offenbarung von Daten aus der Nutzung der App-Anwendung nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und dem Weisungsrecht des Dienstherrn unterliegen. Beschäftigte sollen durch die Nutzung der App auch keine finanziellen Einbußen befürchten müssen. Deshalb sollen App-Nutzer im Falle der Warnung für den Zeitraum zwischen Warnung durch die App und Test ein Leistungsverweigerungsrecht haben. Der dadurch entstandene Verdienstausfall muss vollständig ausgeglichen werden.

Corona-Warn-App Begleitgesetz