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07.01.2020

Ein Recht auf Weiterbildung garantieren

Gesellschaft und Arbeitswelt wandeln sich durch die Digitalisierung und auch durch den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft. Es werden neue Arbeitsplätze entstehen, andere werden sich verändern oder auch verschwinden. Die Menschen brauchen Unterstützung und Qualifizierung, um mithalten zu können. Deshalb haben sich die grünen Arbeitsmarktpolitiker_innen und Bildungspolitiker_innen zusammengesetzt und Ideen für eine Weiterbildung in Zeiten des Umbruchs entwickelt. Herausgekommen ist unser Positionspapier „Weiterbildung garantieren“.

Um Weiterbildung zu garantieren, brauchen wir zu allererst ein Recht auf Weiterbildung. Das heißt, wir wollen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung schaffen und der gilt auch für eine Qualifizierung in Teilzeit. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln hin zu einer Arbeitsversicherung. Diese Versicherung unterstützt weiterhin Arbeitslose bei Weiterbildung und Qualifizierung – künftig aber auch Erwerbstätige, und zwar sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Frühzeitig soll geprüft werden, welche beruflichen Qualifizierungen notwendig sind, um eine nachhaltige Beschäftigung sicherzustellen. Insbesondere für Geringqualifizierte muss es leichter werden, dass Weiterbildung gefördert wird.

Mit der Weiterentwicklung zur Arbeitsversicherung gehen auch strukturelle Änderungen in der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern einher. Die klassischen Unterstützungsangebote, Beratung und Vermittlung in Arbeit sowie die Beantragung von Arbeitslosengeld I und II bleiben weiterhin in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern. Die Beratung und Förderung von Weiterbildung findet in Zukunft in neu geschaffenen Bildungsagenturen statt. Diese Agenturen sollen vergleichbar organisiert sein wie die Jugendberufsagenturen, in denen alle relevanten Weiterbildungsträger auf Basis freiwilliger regionaler Kooperationsvereinbarungen zusammenarbeiten. Ziel ist es dabei, gute Beratung und Förderung an einem Ort zu gewährleisten.

Gleichzeitig wollen wir Weiterbildung sozial absichern und ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitsplatz garantieren. Menschen, die arbeitsmarktbedingt eine berufliche Weiterbildung machen möchten, haben Anspruch auf Leistungen der Arbeitsversicherung. Gemeint sind damit nicht nur Arbeitslose, sondern auch unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Auch wer vom Strukturwandel betroffen ist oder einen Beruf perspektivisch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, und deshalb neue Qualifikationen benötigt, wird im Rahmen der Arbeitsversicherung unterstützt. Sozial abgesichert werden sie mit einem Weiterbildungsgeld. Es ist 200 Euro höher als der individuelle Anspruch auf Arbeitslosengeld I und mindestens 200 Euro höher als Arbeitslosengeld II. Für alle, die keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Arbeitsversicherung haben, wollen wir außerdem ein Weiterbildungs-BAföG schaffen, damit kein Wunsch auf berufliche Entwicklung am Geldbeutel scheitert.

Passende berufliche Qualifikationen und persönliche Kompetenzen sind ein zentraler Schlüssel, dafür, dass Menschen die Umbrüche unserer Zeit positiv für sich nutzen können. Deshalb setzen wir auf lebensbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten. Denn die berufliche Weiterbildung hat heute längst noch nicht den Stellenwert, den sie in einer sich wandelnden Arbeitswelt braucht. Wir wollen, dass berufliche Qualifizierung und Weiterbildung genauso wichtig werden wie Schulbildung, Berufsausbildung oder Studium.

Positionspapier: „Weiterbildung garantieren“