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11.10.2013

Entgeltgleichheitsgesetz – jetzt!

Vom heutigen Tag an werden Frauen nicht mehr für ihre Arbeit bezahlt – symbolisch gesehen – wenn man die aktuelle Lohnlücke von 22 % vom Jahresende her zurückrechnet. Diesen Tag haben die Gewerkschaften zum Anlass genommen, um erneuet auf die ungerechte Bezahlung zwischen Männern und Frauen hinzuweisen. Dieser Zustand darf so nicht bleiben, wir brauchen endlich wirksame Maßnahmen, damit diese Ungerechtigkeit ein Ende hat.

Zum heutigen Tag der Entgeltgleichheit im Betrieb erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es muss endlich Schluss damit sein, dass es Arbeit von Frauen zum Schnäppchenpreis gibt. Es ist beschämend, dass Frauen in Deutschland ab dem heutigen Tag quasi unentgeltlich arbeiten. Der 11. Oktober markiert den Tag, ab dem Frauen vom Jahresende an gerechnet Frauen, symbolisch gesehen, nichts mehr verdienen. Der Grund ist, dass sie immer noch durchschnittlich 22 Prozent weniger Lohn als Männer erhalten. In kaum einem anderen EU-Land ist die Entgeltlücke so groß. Und das, obwohl unser Grundgesetz und europäische Regelungen festschreiben, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gezahlt werden soll. Doch Papier ist geduldig, selbst wenn es Verfassungsrang hat.

Frauen verdienen mehr! Das muss in Deutschland endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Wir unterstützen daher die heutigen Aktionen der Gewerkschaften in Betrieben und Büros. Denn Tarifverträge und die Mitbestimmung spielen eine große Rolle, wenn es um die Entgeltgleichheit geht. Wo Gewerkschaften aktiv sind, sind Entgelte auch mit Blick auf die Geschlechter gerechter ausgestaltet. Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung der Wirtschaft hingegen funktionieren nicht. Deshalb müssen Tarife und andere Systeme für die Berechnung von Lohn und Gehalt auf Entgeltdiskriminierungen überprüft werden. Das gelingt am besten mithilfe von gesetzlichen Regelungen. Wir haben Vorschläge für ein Entgeltgleichheitsgesetz vorgelegt.

 

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