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15.03.2022

Equal Pay 4.0

Eine Woche nach dem offiziellen Equal Pay Day luden die Business Professional Women Bonn, die Gleichstellungsstelle der Stadt und die Regionalgruppe des Deutschen Juristinnenbundes unter dem Motto „Equal Pay 4.0 – Gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt“ zu einer wirklich interessanten Diskussionsveranstaltung ein. Im Fokus unserer Diskussion stand die Frage: Kann die Arbeit in einer digitalisierten Arbeitswelt tatsächlich für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Ich wäre da nur sehr vorsichtig optimistisch. Denn die Arbeit für digitale Plattformen zeigt schon heute, dass Frauen hier deutlich seltener als Männer gut bezahlte IT-Dienstleistungen in der Crowdwork für digitale Plattformen erbringen. Häufiger sind sie auf Dienstleistungsplattformen zu finden, wo sie als Putzkräfte in Privathaushalte geschickt werden, als Pflegekräfte vermittelt werden oder Essen ausliefern.

Die Plattformarbeit bietet Zeitsouveränität und damit die Chance, das eigene Leben mit Familie oder Pflege gut mit der Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Für mich entstehen so Chancen, dass Frauen mehr arbeiten können und zwar stressfreier und am Ende auch fairer entlohnt werden. Doch damit in der digitalen Arbeitswelt gute Arbeitsbedingungen und gute Verdienstmöglichkeiten zu finden sind, müssen erst einmal gute gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Denn die fehlen in der Plattformarbeit bisher völlig.

In der Regel sind Plattformarbeiterinnen heute Soloselbstständige, d.h. sie sind sozial nicht abgesichert, haben keine Urlaubsansprüche, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Mutterschutz. Dabei sind gerade Tätigkeiten wie die in einen Haushalt vermittelte Putzkraft in Wahrheit gar keine echte Selbstständigkeit. In der Politik geht es uns daher darum, hier Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Denn Plattformen können die Personen, die sie in Jobs vermitteln, auch sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

In diese Richtung denkt auch die EU-Kommission. Sie hat Ende vergangenen Jahres eine Richtlinie erarbeitet um die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plattformen zu verbessern. Diese Richtlinie legt Mindestrechte fest. So geht die Richtlinie etwa davon  aus, dass unter bestimmten Bedingungen keine Selbstständigkeit vorliegt und Beschäftigte angestellt werden müssen. Das ist etwa der Fall, wenn die Arbeitsleistung oder ihre Qualität überprüft werden, ein bestimmtes Erscheinungsbild bei der Arbeit verlangt wird oder die Arbeit nicht selbst frei organisiert werden kann.

Derzeit wird diese Richtlinie vom EU-Parlament und EU-Rat beraten. Ich hoffe sehr darauf, dass sie angenommen wird. Denn dann müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Und das würde tatsächlich Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Plattformarbeit mit sich bringen.