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16.03.2024

EU-Länder einigen sich auf Lieferkettengesetz

Am Freitag haben die EU-Staaten das lang verhandelte Lieferkettengesetz beschlossen. Deutschland musste sich zwar bei der Abstimmung, aufgrund der Blockade der FDP, enthalten. Doch innerhalb der EU unterstützt eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Jetzt muss das Europäische Parlament dem Gesetz noch zustimmen, doch diese Zustimmung gilt als sicher.

Das Lieferkettengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass Standards wie beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung, aber auch der Schutz der Umwelt eingehalten werden. Betroffen davon sind Unternehmen mit einer Größe ab 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro pro Jahr – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Für Unternehmen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, schafft das Gesetz endlich europaweit faire Bedingungen.

Deutschland ist mit dem Lieferkettengesetz zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage bei einem EU-Vorhaben überstimmt worden. Zuletzt hatte die FDP die Regulierung zur Plattformarbeit blockiert. Trotzdem fand sich eine Mehrheit gegen Deutschland. Das ist unprofessionell. Wer wie die FDP blockiert, obwohl es weitreichende Kompromissangebote gab, sollte an seiner Kompromissfähigkeit arbeiten. Immerhin werden die Verhandlungen in der EU jetzt immer häufiger an Deutschland vorbeigeführt und damit gerät unser Land mehr und mehr auf EU-Ebene ins Abseits. Zuverlässigkeit sieht anders aus.