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15.04.2024

Frauen und Lesben in der Arbeitswelt

Lesbische Frauen machen spezifische Erfahrungen im Berufsleben. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie:  „The L-Word in Business. Eine Studie zur Situation lesbischer Frauen in der Arbeitswelt“, die unlängst von der Magnus-Hirschfeld-Bundesstiftung herausgegeben wurde. Ein Anlass für die grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben, sich mit mir zu treffen, um sich mit mir über die Situation von Frauen und Lesben im Berufsleben auszutauschen. Denn Lesben erfahren neben sexistischer Diskriminierung auch noch Benachteiligungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass lesbische Bewerberinnen, wenn sie sich in ihrem Schreiben outen, fast ein Drittel weniger positive Reaktionen auf ihre Bewerbung bekommen als heterosexuelle Bewerberinnen. Im Arbeitsalltag sind sowohl lesbische als auch heterosexuelle Frauen mit Sexismus konfrontiert. Deshalb ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und vor möglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung essentiell. Dazu gehört auch der Schutz vor Mobbing. Ich habe in dieser Legislaturperiode durchsetzen können, dass eine Mobbingstudie in Auftrag gegeben wurde, um erstmals seit Jahrzehnten wieder einen Überblick über die Situation von Mobbing am Arbeitsplatz zu erhalten. Veröffentlicht wird diese Studie voraussichtlich Anfang 2025.

Egal, welche sexuelle Orientierung, wichtig für Frauen bleibt nach wie vor die Aufwertung sozialer und personenbezogener Dienstleistungsberufe. Hier haben die Streiks in den Erziehungsberufen im vergangenen Jahr zu deutlich besseren Tarifabschlüssen und damit besseren Verdienstmöglichkeiten für Frauen geführt. Auch von der Erhöhung des Pflegemindestlohns profitieren vor allem Frauen. Und in der Altenpflege haben sich die Löhne deutlich verbessert, seitdem die Unternehmen mit der Tariftreueregelung 2022 verpflichtet wurden, Tarife abzuschließen oder wie im ortsüblichen Vergleich zu bezahlen. Das hat zu Lohnsteigerungen von 10-30 Prozent geführt.

Tarifgebundene Betriebe und Unternehmen zahlen besser. Bei ihnen gibt es deutlich seltener einen Gender Pay Gap, in Betrieben ohne Tarifbindung ist der Gender Pay Gap hingegen umso größer. Daher gilt es, die  Tarifbindung zu stärken – im Bund werden wir das mit einer Tariftreueregelung machen, die vorschreibt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind oder angelehnt an einen Tarif bezahlen. Und natürlich muss der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ verbindlich durchgesetzt werden. Wir brauchen ein Verbandsklagerecht, so dass Verbände und Organisationen die Frauen unterstützen können, wenn sie ihr Recht auf gleiche Bezahlung einklagen.

Und natürlich sind für Frauen, egal welcher sexuellen Orientierung, die Kinder betreuen oder ältere Angehörige pflegen, die Arbeitszeiten wichtig. Sie brauchen mehr Zeitsouveränität, die wir schaffen wollen, indem Beschäftigte über Dauer, Lage und Ort ihrer Arbeitszeit mitbestimmen können. Und hier schließt sich der Kreis wieder zu den Tarifverträgen: Denn vor allem in Tarifverträgen können bessere und passgenauere neue Arbeitszeiten für alle ausgehandelt werden.