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25.11.2019

Gesundheitsprobleme durch verkürzte Arbeitsruhe: Wir brauchen das Arbeitszeitgesetz so wie es ist!

Jede/r fünfte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland kann sich nach der Arbeit mindestens einmal im Monat nicht richtig erholen. Denn dann beträgt die Zeit zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn weniger als elf Stunden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten haben der Studie zufolge mehr psychosomatische Beschwerden als ihre Kolleg_innen, die sich elf Stunden und länger erholen können. Dazu zählen zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung.

Es ist wirklich kein Wunder, dass psychische Erkrankungen in unserem Land immer weiter zunehmen, denn die zunehmende Verdichtung von Arbeit führt dazu, dass die Beschäftigten immer stärker gestresst werden. Die Studie der Bundesanstalt macht hier überdeutlich: wir müssen das Arbeitszeitgesetz schützen, so wie es heute ist. Längere Arbeitszeiten und verkürzte Ruhezeiten darf es nicht geben. Das ginge eindeutig zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten.

Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof bereits im Mai geurteilt, dass die Arbeitszeiten aller Beschäftigten dokumentiert werden müssen. Denn nur so lassen sich Überstunden und zu kurze Ruhezeiten wirklich feststellen. Bundesarbeitsminister Heil hatte damals angekündigt, er werde das EuGH-Urteil zügig umsetzen. Inzwischen schreiben wir bald Dezember und noch immer ist nichts passiert. Dabei belegt die Studie der Bundesanstalt, wie dringend notwendig hier eine neue Regelung ist. Minister Heil muss also endlich tätig werden und Fakten schaffen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Gesundheitsprobleme durch verkürzte Arbeitsruhe: Wir brauchen das Arbeitszeitgesetz so wie es ist!