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01.09.2014

Gute Arbeitsbedingungen für Hausangestellte – SPD muss Wort halten

Heute tritt das ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in Kraft. Jetzt muss die SPD Wort halten, denn in der letzten Legislaturperiode haben wir zusammen mit der SPD-Fraktion gesetzliche Maßnahmen gefordert, damit sich auch die Situation der Hausangestellten in Deutschland verbessert. Bislang bleibt die Bundesregierung aber untätig.

Zum Inkrafttreten des „ILO-Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Das ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte tritt zwar heute in Kraft, aber dennoch arbeiten viele Hausangestellten in Deutschland weiterhin unter schlechten Bedingungen. Die Bundesregierung muss endlich tätig werden. Denn die Hausangestellten haben das Recht auf vergleichbare arbeitsrechtliche Regelungen wie faire Löhne, freie Tage und Arbeitszeitbegrenzung – wie andere Beschäftigten auch. Diese Forderungen haben die SPD-Fraktion und wir schon 2012 mit einem gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht. Jetzt ist die SPD in Regierungsverantwortung. Jetzt muss sie auch Wort halten.

Es ist nicht akzeptabel, dass von den etwa 2,6 Millionen Hausangestellten rund 90 Prozent im Graubereich zwischen illegaler Beschäftigung und formalen Arbeitsverhältnissen arbeiten. Viele werden extrem schlecht bezahlt und selbst Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen werden nicht eingehalten. Viele haben keinen Arbeitsvertrag und kein Kündigungsschutz. Die Katholische Arbeiter-Bewegung KAB kritisiert die Bundesregierung, sie habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das können wir nur unterschreiben.

Schwarzarbeit und Missbrauch im Haushaltssektor muss endlich bekämpft werden. 24-Stunden-Jobs darf es nicht mehr geben und geringfügig beschäftigte Hausangestellte müssen wie andere Beschäftigte in Minijobs behandelt werden. Auch sie haben das Recht auf Kündigungsschutz, Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Missbrauch durch private Arbeitsvermittlung muss ausreichend kontrolliert werden, um Menschenhandel, insbesondere grenzüberschreitend, im Zusammenhang mit Hausarbeit zu unterbinden. Notwendig sind Arbeitsverträge in einer für die Hausangestellten verständlichen Sprache und ebenso ausreichend Anlaufstellen, damit die Hausangestellten kostenlose Beratung erhalten.

Die Liste der notwendigen Maßnahmen ist lang – die Bundesregierung muss dem Ilo-Übereinkommen endlich gerecht werden und gesetzliche Maßnahmen auf den Weg bringen.

 

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