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18.03.2022

Infektionsschutz: Homeoffice sollte das Mittel der Wahl bleiben

Ab Sonntag sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, um so die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren. Diese Regelung wird mit dem neuen Infektionsschutzgesetz außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die mobiles Arbeiten als Möglichkeit zur Kontaktreduzierung am Arbeitsplatz erwähnt. Sie legt es aber in die Hände der Arbeitgebenden, ob sie diese Form des Infektionsschutzes in ihrem Betrieb umsetzen oder nicht.

Zu der ab 20. März geltenden neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die in Verbindung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, erklären Frank Bsirske, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

„Mit dem geplanten Wegfall bislang verpflichtender Corona-Schutzmaßnahmen sind ab dem kommenden Sonntag am Arbeitsplatz nur noch Basisschutzmaßnahmen verpflichtend vorgeschrieben. Wenn jetzt die Verpflichtung entfällt, Beschäftigten die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten, dann ist das aufgrund der gerade wieder steigenden Infektionszahlen eher kontraproduktiv. Immerhin ist Homeoffice bisher ein sehr effektiver Infektionsschutz im Arbeitsleben und hat viele Ansteckungen mit dem SARS-COV-2-Virus verhindern können.

Die Akzeptanz von Homeoffice war zuletzt sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei den Beschäftigten hoch. Arbeitgebende sollten daher weiterhin auf diesen bewährten Infektionsschutz setzen. Denn so handeln sie verantwortungsbewusst, verhindern gleichzeitig Infektionen und infektionsbedingte Fehltage in ihren Betrieben.

Gleichzeitig verbessert Homeoffice für ihre Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ermöglicht mehr Freizeit durch weniger Fahrzeit und senkt den Spritbedarf. Bei steigenden Benzinpreisen ein willkommener Nebeneffekt. Homeoffice ist aktiver Klimaschutz, der die Gesellschaft wenig kostet. Deshalb haben wir das Erörterungsrecht für Homeoffice im Koalitionsvertrag vereinbart, das jetzt zügig umgesetzt werden muss.“

PM Infektionsschutz – Homeoffice sollte das Mittel der Wahl bleiben