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23.02.2022

Kabinettsbeschluss: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Die Ampel-Regierung hat heute den Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem der Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro angehoben werden soll. Davon profitieren Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Teil des Gesetzespakets ist aber auch eine Anpassung der Verdienstgrenzen bei den Minijobs. Dieser Teil des Gesetzes ist nur schwer zu vertreten.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Wir Grünen haben uns schon lange dafür eingesetzt, denn zu viele Menschen arbeiten in Deutschland für Löhne, die nicht zum Leben reichen. Davon betroffen sind insbesondere Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, die ab Oktober deutlich mehr im Portemonnaie haben werden. Das ist nicht nur fair, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Wir haben damit politisch entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn einmalig anzuheben. Das sind weder Staatslöhne noch ein Angriff auf die Tarifautonomie – wie von Arbeitgeberverbänden gerne eingeworfen – sondern ein notwendiger Schritt in Zeiten sinkender Tarifbindung. Wenn immer weniger Beschäftigte durch einen Tarifvertrag vor Dumpinglöhnen geschützt sind, muss eine gerechte Lohnuntergrenze gezogen werden. Anschließend wird wieder die Mindestlohnkommission übernehmen und über weitere Anpassungen entscheiden.

Weniger erfreut bin ich, dass wir keine Einigung über eine bessere Durchsetzbarkeit des Mindestlohns durch eine elektronische Zeiterfassung erreichen konnten. Das Thema ist aber nicht aus der Welt, vielmehr soll eine möglichst unkomplizierte Anwendung zur digitalen Zeiterfassung entwickelt und dann den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer Wermutstropfen ist die beschlossene Erhöhung der Verdienstgrenzen bei den Minijobs von 450 auf 520 Euro. Noch immer bin ich überzeugt, dass wir mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt schlecht abgesicherte Minijobs brauchen. Wir haben aber Verbesserungen in der Übergangszone erreicht. Konkret bedeutet das: Wer mehr als im Minijob arbeitet, wird bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, so dass der Übergang leichter wird und nicht mehr als Hürde empfunden wird.