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06.11.2023

Kein Kind darf auf der Strecke bleiben

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Kinderarmut ist keine Verhandlungssache. Deshalb hat Anne Dittmann eine Petition gestartet, in der sie von der Bundesregierung eine wirksame Kindergrundsicherung fordert. Denn Deutschland hat 2022 bei der Kinderarmut mit 21 Prozent einen neuen Spitzenwert erreicht – mittlerweile lebt also jedes vierte bis fünfte Kind in Armut, und das in einem der reichsten Länder der Welt. Mehr als 55.000 Menschen haben  Dittmanns Forderungen unterstützt. Und deshalb wurde die Petition jetzt in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutiert.

Dittmann hat hervorgehoben, dass Familienministerin Lisa Paus selbst zunächst 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung gefordert hat. Aufgrund von Finanzminister Lindner steht jetzt für den Anfang aber nur 2,3 Milliarden im Haushalt. Doch gerade bei der Kinderarmut dürfe nicht gespart werden. Dittmann räumte dann gleich auch noch mit Lindners Vorurteilen auf. Denn der Finanzminister hatte bei der Vorstellung der Kindergrundsicherung erklärt, es sei eine „beklagenswerte Tatsache, dass die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden im vergangenen Jahrzehnt trotz des Ausbaus der Kinderbetreuungsstruktur zurückgegangen“ sei. Er wolle daher nicht zusätzliche Anreize geben, sich nicht um Arbeit zu bemühen. Doch damit liegt Lindner völlig falsch. Denn das Erwerbsvolumen von alleinerziehenden Müttern ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Jede zweite Alleinerziehende arbeitet inzwischen in Vollzeit. Allerdings fehlen in unserem Land heute weiterhin 384.000 Kindergartenplätze. Wie lässt sich als Alleinerziehende arbeiten, wenn die Kinder keine Kita oder Ganztagesschule besuchen können?

Armut hat nichts mit Bildung zu tun, auch das erläuterte die Petentin –  sie hat strukturelle Ursachen. Frauen können promoviert haben und beste Jobaussichten, sind sie gleichzeitig alleinerziehende Mütter ohne Kitaplatz, führt das ganz schnell zum Bürgergeldbezug – und damit in die Armut.

Was wird mit der Kindergrundsicherung für diese Frauen jetzt anders? Sie müssen ab 2025 nicht mehr fünf verschiedene Einzelleistungen einzeln beantragen – künftig werden Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Kinder-Regelsatz nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildung- und Teilhabepaketes zusammengeführt und in der Kindergrundsicherung gebündelt. Ab 2025 soll es für alle Kinder einen sogenannten Garantiebetrag geben. Dieser löst das heutige Kindergeld (250 Euro pro Monat) ab. Obendrauf kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbetrag, gestaffelt nach Alter des Kindes und nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen. So werden vor allem all jene zwei Millionen Kinder, die heute Bürgergeld bekommen, künftig besser dastehen und in die Mitte der Gesellschaft geholt.

Kritiker:innen behaupten immer wieder, es brauche nicht mehr Geld für die Einzelnen, das Geld für die Kindergrundsicherung solle besser in den Ausbau von Kitas und Ganztagesschulen gesteckt werden. Staatssekretär Sven Lehmann führte nachvollziehbar und empathisch aus, dass die Kindergrundsicherung und eine gute Infrastruktur nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Denn bei der Kindergrundsicherung geht es sehr konkret darum, ob Kinder teilhaben können oder nicht – etwa bei der Klassenfahrt, bei der sich arme Kinder eher krank melden, weil das Geld fehlt oder beim Kindergeburtstag, zu dem kein Kind geht, wenn es kein Geschenk mitbringen kann.

Zu guter Letzt fasste Anne Dittmann gekonnt zusammen, was das Ziel der Kindergrundsicherung ist: Damit sorgen wir als Gesellschaft in Deutschland dafür, dass kein Kind auf der Strecke bleibt.