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25.10.2019

Kleine Anfrage: Berufskrankheiten ausgelöst durch Asbest

Asbest macht krank. Eigentlich sind asbestverursachte Erkrankungen Berufskrankheiten und die Erkrankten hätten Anspruch auf die Unterstützung durch ihre Berufsgenossenschaft. Aber eine Rente oder Entschädigungen erhalten die wenigsten. Mit einer Kleinen Anfrage habe ich deshalb wieder einmal nachgefragt. Doch die Bundesregierung weiß nur wenig und kann kaum Zahlen liefern.

Bereits 1993 wurde Asbest in der Bundesrepublik verboten. Aber bis heute machen sich die gesundheitlichen Folgen bemerkbar. Denn Asbest wurde in nahezu allen Gebäuden verbaut, die vor 1993 entstanden sind. Bauarbeiter, die das Material verarbeiten mussten, haben oft Abermillionen Fasern eingeatmet. Bis Asbest krank macht, vergehen aber oft bis zu 60 Jahre.

Insgesamt, so schätzt die Weltgesundheitsorganisation, sind bisher weltweit zehn Millionen Menschen an einer durch Asbest ausgelösten Krankheit gestorben. Seit rund 20 Jahren steigen die Anzeigen asbestbedingter Berufskrankheiten an, zuletzt waren es knapp 10 000. Die meisten dieser Anzeigen haben jedoch keinen Erfolg. Besonders extrem ist das beim „asbestverursachten Lungenkrebs“: Dort ist die Anerkennungsrate von früher 90 Prozent auf zuletzt 16 Prozent gefallen.

Doch wie lange dauert es eigentlich, bis Menschen, die ihre Krankheit angezeigt haben, Unterstützung von der Unfallversicherung und ihrer BG bekommen? Die Bundesregierung weiß es nicht so genau. Sie hat nur Zahlen bis zur „ersten versicherungsrechtlichen Entscheidung“. Damit ist die Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung einer Berufskrankheit nach Prüfung aller Voraussetzungen gemeint. Was die Regierung nicht weiß: wie lange dauern Verfahren, wenn Menschen Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen und wenn das gesamte Verfahren vor Gericht landet.

Anerkannt oder abgelehnt wurde nach Angaben der Bundesregierung eine Berufskrankheit im Jahr 2018 durchschnittlich nach 4,6 Monaten. Handelte es sich allerdings um Berufskrankheiten, die durch Asbest ausgelöst wurden, so dauerten die Verfahren bis zur ersten versicherungsrechtlichen Entscheidung deutlich länger. Hier schwankte die Bandbreite zwischen 7,8 Monaten und 5,3 Monaten. Gleichzeitig dauerte das Verfahren 2018 in 85 bis 92 Prozent der Fälle höchstens 12 Monate bis zu einer „ersten versicherungsrechtlichen Entscheidung“.

Vor dem Hintergrund, dass von den 2435 Todesfällen, die sich 2018 infolge einer Berufskrankheit ereigneten, 1549 oder gut 63 Prozent durch Asbest verursacht wurden, ist diese lange Verfahrensdauer gravierend. Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem Asbest-Geschädigte so lange auf Klarheit warten müssen, ob sie von der Unfallversicherung unterstützt werden oder nicht. Diesen Menschen wird es extrem schwer gemacht. Denn sie leiden unter den Folgen ihrer Erkrankung und gleichzeitig müssen sie monatelang – wenn sie vor Gericht ziehen sogar jahrelang – auf eine Entscheidung warten. Hier brauchen wir dringend unbürokratische Härtefallregelungen und schnellere Entscheidungsprozesse.

KA Berufskrankheiten ausgelöst durch Asbest

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