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09.12.2010

Kleine Anfrage: Entgelte in der Pflege müssen attraktiver werden

Der Mindestlohn in der Pflegebranche ist ein wichtiger Schritt in Richtung besserer Entgelte in der Pflegebranche. Er schafft eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Diese liegt aber deutlich unter den durchschnittlichen Bruttoentgelten in den fünf Leistungsgruppen der Branche. Das haben die Antworten einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ergeben.

Die Bruttolöhne der Mehrzahl der Pflegerinnen und Pfleger sind – im Vergleich zu anderen Branchen – gering. Laut Bundesregierung verdienten 50 Prozent der Beschäftigten in der Pflege im Oktober 2006 weniger als 12,50 Euro Brutto pro Stunde. Die Zahl der Pflegekräfte, die vor der Einführung des Pflege-Mindestlohns weniger als 7,50 Euro und 8,50 Euro pro Stunde verdienten, belief sich mindestens auf 13.000 Beschäftigten im Osten und 60.000 im Westen. Dies sind wesentliche Gründe, weswegen Beschäftigungsverhältnisse in der Pflege wenig attraktiv sind und die Zahl der offenen sowie nicht besetzten Stellen zunimmt.

Der Mindestlohn für Dienstleistungen in der Pflegebranche garantiert zwar keine attraktiven Löhne, trägt aber dazu bei, dass die Lohnstruktur der Pflegebranche von unten gestützt und der Lohndruck begrenzt wird. Dies setzt aber voraus, dass der Staat kontrolliert, ob sich die Arbeitgeber in der Pflegebranche an die Lohnvorgaben halten. Zwar kann bisher laut Bunderegierung noch keine Aussage über die Anzahl der Verstöße gegen den Mindestlohn gemacht werden. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden in 2009 in der Pflegebranche 425 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 575 Strafverfahren eingeleitet. Diese Zahl dürfte deutlich überschritten werden, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausreichend kontrolliert.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass der Pflege-Mindestlohn erfolgreich umgesetzt wird. Dazu sind scharfe Kontrollen, eine Aufstockung des Personals der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Einbeziehung der Sozialversicherungen notwendig. Zudem müssen die Statistiken der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Gerichte in den Bundesländern verbessert werden, damit eine Evaluation der Kontrollen überhaupt möglich wird.

Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung