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17.06.2011

Kleine Anfrage: Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Ich habe mal wieder nachgefragt, wie es mit dem Personal und somit auch mit den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aussieht. Es ist immer noch schlimm, dass so viele Unternehmen Mindestlöhne unterlaufen. Vor allem wurde bei der Antwort auch klar, dass die Minijobs überhaupt nicht richtig kontrolliert werden. Aber gerade die Beschäftigten in Minijobs brauchen Hilfe, damit ihre Rechte gewahrt bleiben. Die Regierung aber sieht wieder einmal keinen Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei den Kontrollen von Mindestlöhnen und Schwarzarbeit. Das zeigen die Antworten auf unsere Kleine Anfrage „Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Angesichts von fast 60 Millionen Euro, um die Beschäftigte allein in den letzten zwei Jahren geprellt wurden, ist das nicht nachzuvollziehen. Laut Bundesregierung sind aber zusätzliche Kontrolleure zur Überprüfung von Mindestlöhnen nicht notwendig. Und das obwohl die Zahl der von Mindestlöhnen betroffenen Beschäftigten in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist.

Die Antworten des Finanzministeriums, das für die Kontrollen zuständig ist, belegen, dass nach wie vor viele Unternehmen bestehende Mindestlohnregelungen nicht einhalten. 60 Millionen Euro geprellter Lohn hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.

Die Kontrollen sind alles andere als ausreichend: nicht nur Mindestlöhne und Schwarzarbeit müssen sorgfältig kontrolliert werden. Auch die sogenannten Minijobs gilt es zu überprüfen. Denn ein beliebter Trick ist es, dass Beschäftigte mehr Stunden arbeiten müssen, als vertraglich festgelegt ist. So wird der Mindestlohn nach unten gedrückt.

Um Licht in das Chaos zu bringen, müssen die Zuständigkeiten bei der Kontrolle von Minijobs neu geordnet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll einen Prüfauftrag für Minijobs erhalten, da sie die umfassendsten Ermittlungsbefugnisse hat und im Rahmen ihrer Ermittlungen auch Personenbefragungen durchführen kann. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Regelungen der Minijobs missachtet werden. Auch Beschäftigte in Minijobs haben ein Recht auf faire Entlohnung, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Kleine Anfrage zeigt auch, dass sich die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit lohnen: Schwarzarbeit richtet jedes Jahr einen immensen Schaden an. 50 Mio. Euro Steuerschaden wurden allein im Jahr 2010 in den am häufigsten kontrollierten Branchen festgestellt. Den Sozialversicherungen fehlten Beiträge in Höhe von 356,4 Mio. Euro.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dass die Kontrollen intensiviert werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aber auch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung müssen ihr Personal deutlich aufzustocken. Es kann und darf nicht sein, dass für manche Unternehmen Mindestlöhne nur auf dem Papier existieren. Vor allem aber müssen endlich auch die Minijobs kontrolliert werden, denn diese Beschäftigungsform ist die am schlechtesten bezahlte.

 

Kleine Anfrage