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19.06.2020

Kurzarbeit: Betrugsfälle müssen aufgedeckt und statistisch erfasst werden

In letzter Zeit höre ich immer häufiger über Betrugsfälle beim Bezug von Kurzarbeitergeld. Und das geht gar nicht. Jeder einzelne Betrugsfall ist einer zu viel. Wenn die Wirtschaft so extrem mithilfe des Kurzarbeitergelds unterstützt wird, dann erwarte ich gesellschaftliche Verantwortung von jedem einzelnen Unternehmen, das davon profitiert. Gleichzeitig fordere ich effektive Kontrollen und natürlich müssen Betrugsfälle auch statistisch erfasst werden. Genau dazu habe ich schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt.

Die Bundesregierung bestätigt auf meine schriftliche Frage, dass die FKS auch für die Verfolgung von unberechtigtem Bezug von Kurzarbeitergeld zuständig ist, sofern dieser Betrug im Rahmen von FKS-Kontrollen aufgedeckt wird. Die FKS teilt dann der BA diese Fälle mit. Dabei werden die Ergebnisse aber in keiner Form erfasst. Wir wissen also nicht, wie viele Fälle von Betrug die FKS beim Kurzarbeitergeld aufdeckt oder an die BA weiterleitet. Das geht gar nicht.

Betrug und Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld sind in keiner Weise akzeptabel. Ich erwarte, dass alle Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden und korrekt mit den Beitragsgeldern umgehen. Aber es muss auch konsequent und flächendeckend kontrolliert werden. Bei den Kontrollen müssen die Behörden nicht nur gut zusammenarbeiten. Wichtig ist vor allem, dass die FKS gezielt den Bezug von Kurzarbeitergeld kontrolliert und natürlich die aufgedeckten Betrugsfälle statistisch erfasst.

Antworten: Kontrollen Kurzarbeitergeld