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24.08.2020

Maskenpflicht am Arbeitsplatz sollte das letzte Mittel sein

Der Vorstoß von Annegret Kramp-Karrenbauer, eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einzuführen, ist der falsche Weg. Die Unternehmen müssen vielmehr organisatorische Schutzmaßnahmen, wie etwa die alternierende Arbeit im Homeoffice oder Schichtmodelle umsetzen und technische Möglichkeiten nutzen. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, mögliche Gefährdungen auszuschließen – und nicht die Beschäftigten per Maskenpflicht.

Der Vorschlag, bundesweit eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einzuführen, geht an der aktuellen Situation vorbei. Wir brauchen sachgerechte Maßnahmen, die tatsächlich vor Infektionen schützen. Und hier gibt es längst sehr klare aktuelle Regeln des Arbeitsschutzes, die vom Bundesarbeitsministerium auf den Weg gebracht wurden. Diese Regeln stellten auch klar, dass Masken als persönliche Schutzmaßnahme in Betrieben das letzte Mittel sein sollten. Das schließt nicht aus, dass es durchaus Sinn machen kann, Masken temporär auf Laufwegen oder etwa in Kaffeeküchen zu tragen.

Wir sollten Unternehmen und Betriebsräten hier mehr zutrauen, denn sie handeln vielfach längst  sehr verantwortungsvoll. Die Arbeitgeber haben auf der Grundlage der aktuellen Arbeitsschutzregeln bereits heute oft konkrete Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten vor Covid-19 zu schützen. Zuallererst gilt es nämlich, organisatorische Schutzmaßnahmen, wie etwa die alternierende Arbeit im Homeoffice, umzusetzen und technische Möglichkeiten, wie eine bessere Belüftung der Arbeitsräume, zu schaffen. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht, mögliche Gefährdungen auszuschließen – und nicht die Beschäftigten per Maskenpflicht.

200824 PM Maskenpflicht am Arbeitsplatz sollte das letzte Mittel sein