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13.10.2020

Nein zu höheren Verdienstgrenzen für Minijobs

Die Union hat ihre alte Forderung nach einer Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs wieder aufgewärmt. Anstatt aber unsichere Beschäftigungsverhältnisse auszuweiten, müssen endlich Regelungen erlassen werden, um sie auf ein Minimum zurückzufahren und sozial abgesicherte Beschäftigung zu stärken.

Hintergrund ist, dass die Beschäftigten durch steigende Mindestlöhne weniger Stunden arbeiten müssen, um auf die Grenze von derzeit 450 Euro zu kommen. Die aktuelle Forderung der Union, die Verdienstgrenze auf 600 Euro anzuheben, bedeutet jedoch nichts anderes als die prekäre Beschäftigung auszuweiten. Die soziale Sicherheit von Beschäftigten darf nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus eingeschränkt werden. Denn Beschäftigte in Minijobs sind nicht sozial abgesichert. Minijober:innen – zum überwiegenden Teil Frauen – haben in der aktuellen Krise als erste ihre Arbeitsplätze verloren und werden weder durch Kurzarbeitergeld noch durch Arbeitslosengeld aufgefangen.

Deshalb ist es falsch Minijobs auszuweiten. Kleine Jobs müssen stattdessen sozialversicherungspflichtig werden. Nur so sind Beschäftigte abgesichert und besser vor Altersarmut geschützt. Lediglich für Schüler:innen, Studierende und Rentner:innen ist das Konstrukt Minijob als Zuverdienstmöglichkeit akzeptabel.