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17.05.2021

Öffentliche Anhörung: Modernisierung der Betriebsratsarbeit

21-05-17_Johanna_Wenckebach 21-05-17_Sitzungssaal
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Arbeit von Betriebsräten erleichtern, modernisieren und ins 21. Jahrhundert befördern soll. In der Anhörung am Montag wurde deutlich, dass der Entwurf zwar in die richtige Richtung, aber an vielen Stellen nicht weit genug, geht. Außerdem wurde auch unser Antrag zur Unternehmensmitbestimmung von den eingeladenen Expert:innen beurteilt und eingeladen hatte ich Dr. Johanna Wenckebach, die Wissenschaftliche Direktorin vom Hugo-Sinzheimer-Institut.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Betriebsratswahlen zu erleichtern und Beschäftigte bei der Gründung eines Betriebsrats besser zu schützen. Das ist bitter nötig, denn nur 9 Prozent der Unternehmen haben überhaupt einen Betriebsrat, so dass gerade einmal 40 Prozent aller Beschäftigten davon profitieren. Ein Großteil der Sachverständigen war sich jedoch einig, dass die neuen Regelungen nicht ausreichen. So werden beispielsweise Betriebsräte, die sachgrundlos befristet sind, nicht ausreichend geschützt. Schutz wäre aber notwendig, denn sie werden in der Regel aufgrund ihres Engagements nicht übernommen. Deshalb fordern wir, dass diese Arbeitsverhältnisse analog zu §78a entfristet werden.

Dem Anspruch der Modernisierung wird das Gesetz auch nur bedingt gerecht. Es gibt neue Regelungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder beim Datenschutz. Völlig unverständlich ist jedoch, warum die Bundesregierung neue Arbeitsformen von Crowdworkern und Soloselbstständigen ignoriert und ihnen weiterhin keinen Schutz und keine Mitbestimmung bietet. Eine wirkliche Modernisierung der Betriebsratsarbeit würde auch ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften beinhalten – es ist völlig absurd, dass Gewerkschaften im 21. Jahrhundert ihre Mitglieder noch über das schwarze Brett informieren sollen.

Mir was besonders wichtig, unseren Antrag zur Unternehmensmitbestimmung einzubringen und diskutieren zu lassen. Denn die Möglichkeit, im Aufsichtsrat und damit bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen Einfluss zu nehmen, erodiert zunehmend. Mindestens 307 Unternehmen mit 2,1 Mio. Beschäftigten entziehen sich durch die Wahl bestimmter Unternehmensformen der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Die Sachverständigen der Hans-Böckler-Stiftung haben es in ihrer Stellungnahme auf den Punkt gebracht: „Es ist deshalb dringend notwendig, Schlupflöcher zur Vermeidung zu schließen, der gesetzeswidrigen Ignorierung entgegenzuwirken und für die sozial-ökologische Transformation weiterzuentwickeln.“

Stellungnahme

Antrag Unternehmensmitbestimmung