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14.01.2020

Podcast und Debatte zur Brückenteilzeit

Ich war zur 99. „PEAG-Personaldebatte zum Frühstück“ eingeladen, um mit Jasmin Arbabian-Vogel, der Präsidentin des Verbandes Deutscher Unternehmerinnen, über das Thema Brückenteilzeit zu debattieren. Es war eine angeregte Diskussion, die durchaus auch kontrovers verlief. Doch in einem waren wir uns einig: Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist bürokratisch und unübersichtlich. Jasmin Arbabian-Vogel kritisiert das Gesetz als unnötig. Ich wiederum meine, es geht an der Lebensrealität von Frauen vorbei und hätte viel mutiger ausgestaltet werden müssen. Die Kritik habe ich im kurzen Interview zusammengefasst.  

Seit einem Jahr gibt es die Möglichkeit, in Brückenteilzeit zu arbeiten. Beschäftige können seither zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern und nach Ablauf der Brückenteilzeit wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Ziel war, dass insbesondere Frauen zukünftig nicht in der Teilzeitfalle landen. Eine Teilzeit mit Rückkehrrecht hört sich gut an. Doch die ersten Zahlen zeigen, dass diese Möglichkeit wenig genutzt wird. Das wundert mich nicht, denn die Brückenteilzeit ist extrem bürokratisch und hat Hürden, die kaum zu überwinden sind.

Es ist ein Gesetz für Wenige, denn die Brückenteilzeit gibt es nur in größeren Betrieben ab 46 Beschäftigten und selbst da nur, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. 42 Prozent aller Frauen arbeiten in solchen kleineren Betrieben. Gleichzeitig existiert noch eine Zumutbarkeitsgrenze als weitere Hürde: Betriebe mit 46 bis 200 Beschäftigte müssen – sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen – nur 1 Brückenteilzeit pro 15 Beschäftigten ermöglichen. In diesen Betrieben arbeiten nochmals 25 Prozent der Frauen. Durch diese Schwellenwerte hat eine große Zahl von Beschäftigten keine Chance, ihre Arbeitszeitwünsche durchzusetzen. Das ist völlig inakzeptabel.

Die Rahmenbedingungen sind auch sehr starr. Brückenteilzeit geht 1 bis 5 Jahre und ist auch nicht veränderbar. Diese starren Rahmenbedingungen werden den Lebenslagen von Frauen, die sich immer wieder auch verändern können, nicht gerecht. Vor allem bietet das Gesetz kein echtes Rückkehrrecht, denn für die Frauen, die bereits heute in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit verändern wollen, für die verändert das Gesetz rein gar nichts.

Mein Fazit nach einem Jahr der Brückenteilzeit: Dieses Gesetz braucht eine gehörige Überarbeitung.