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03.05.2021

Recht auf Homeoffice – interessante Anhörung im Bundestag

Das Recht auf Homeoffice ist ein Gebot der Stunde. Darin waren sich zumindest die Expertinnen in der Anhörung des Bundestages am Montag einig. Beurteilt wurde an diesem Nachmittag auch mein Antrag „Recht auf Homeoffice einführen – Mobiles Arbeiten erleichtern“, der von unserer Sachverständigen, Dr. Yvonne Lott, von Dr. Johanna Wenckebach vom Hugo-Sinzheimer-Institut und vom DGB durchweg positiv bewertet wurde. Klar wurde auch, dass mobiles Arbeiten fair und gesund gestaltet werden muss und das bedeutet beispielsweise, dass Homeoffice freiwillig und alternierend zum Büroarbeitsplatz stattfinden muss.

Gegen ein Recht auf Homeoffice sprachen sich ganz explizit nur die Arbeitgeberseite und ein Arbeitsrechtler aus. Einig waren sich alle anderen Sachverständigen darüber, dass Homeoffice klare Regelungen braucht. So bekräftigte Dr. Yvonne Lott, vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung, Homeoffice dürfe nur freiwillig sein, das sei ein wesentlicher Stützpfeiler für die Akzeptanz von Homeoffice. Denn wer in beengten Räumlichkeiten lebt oder zu Hause kaum Ruhe zum Arbeiten hat, der geht natürlich lieber ins Büro an seinen Arbeitsplatz. Gleichzeitig, so betonte Lott, ist die Arbeit im Homeoffice immer nur alternierend mit dem festen Arbeitsplatz in einem guten Gleichgewicht. Da braucht es eine gute Mischung. Denn auch der Kontakt und direkte Austausch mit den Kolleg:innen braucht seine Zeit.

Natürlich dürfen im Homeoffice Arbeit und Privatleben nicht miteinander verschwimmen. Dabei geht es auch um klare Regelungen der Erreichbarkeit, denn außerhalb festgelegter Arbeitszeiten ist auch im Homeoffice Feierabend – und diese Zeit dient der Erholung. Gleichzeitig muss auch die Arbeitsmenge im Homeoffice zur vertraglich geregelten Arbeitszeit passen – und nicht umgekehrt. Deshalb, so Lott, ist ein Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten über die Menge der Arbeit durchaus sinnvoll. Denn Arbeit darf nicht entgrenzen.

Lott wies außerdem auf meine Nachfrage darauf hin, dass es eine geschlechtsspezifische Nutzung des Homeoffice gebe. Männer arbeiten öfter von zu Hause aus – und machen dort sehr häufig Überstunden. Frauen arbeiten nicht weniger, sondern auch mehr. Denn in der Regel sind sie es, die sich zwischendurch immer wieder um die Kinder kümmern und dann erst am Abend, wenn alle im Bett sind, Arbeitszeit dranhängen. Deshalb ist es äußerst wichtig, endlich mehr partnerschaftliche Sorgearbeit zu fördern. Und dafür muss die Politik neben dem Recht auf Homeoffice auch noch anderes schaffen: Wir brauchen mehr Kinderbetreuungsplätze in Kitas und Kindergärten und natürlich müssen die Vätermonate in der Elternzeit deutlich ausgeweitet werden.

Stellungnahme Dr. Yvonne Lott

Antrag: Recht auf Homeoffice einführen – Mobiles Arbeiten erleichtern