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23.09.2011

Rede: Produktsicherheitsgesetz

Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz wurden endlich die europäischen Rechtsvorgaben umgesetzt. Unserer Meinung nach hat die Umsetzung zwar noch Mängel, aber es ist besser als zuvor – also haben wir zugestimmt. Diese Rede ging zu Protokoll.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

heute wird der Deutsche Bundestag ein neues Produktsicherheitsgesetz beschließen und das Geräte- und Produktsicherheitsrecht neu ordnen. Das begrüßen wir. Der Gesetzesentwurf hat allerdings nach wie vor Mängel. Viele dieser Mängel habe ich bereits in der ersten Lesung benannt und nur wenige davon, oft nur die redaktionellen Schnitzer, wurden im Beratungsverlauf durch einen Änderungsantrag behoben. Es ist längst überfällig, dass die europäischen Rechtsvorgaben endlich umgesetzt werden und wir erkennen an, dass das Produktsicherheitsrecht nun insgesamt klarer strukturiert und weitgehend verständlicher gefasst wurde. Das ist ein Schritt nach vorne. Deswegen werden wir Grüne dem Gesetz zustimmen – auch wenn wir meines Erachtens nach von einer klaren und einfachen Rechtsmaterie noch immer weit entfernt sind.

Das Produktsicherheitsrecht ist ein Kernelement des Verbraucherschutzes. Es regelt, welche Produkte auf den Markt gelangen und stärkt das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Die Marktüberwachungsbehörden müssen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent dafür Sorge tragen, dass bei allen Produkten, insbesondere bei Kinderspielzeug, gewisse Grenzwerte für beispielsweise Weichmacher und Schwermetalle nicht überschritten werden. Damit allein ist es jedoch noch nicht getan. Wir sind überzeugt, dass die Grenzwerte selbst nicht niedrig genug sind und die Liste der gefährlichen Stoffe nicht vollständig ist. Dieses Problem wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst.

Produktsicherheit betrifft auch den Arbeitsschutz. Neben Verbraucherprodukten wird nämlich auch die Sicherheit technischer Arbeitsmittel geregelt. Insbesondere in der industriellen Fertigung, aber auch im Handwerk und dem Baugewerbe, also immer wenn mit Geräten gearbeitet wird, ist Sicherheit für diejenigen, die sie bedienen, unabdingbar. Beschäftigte, die unter Zeit- und Leistungsdruck an komplexen Maschinen arbeiten, müssen sich darauf verlassen können, dass festgelegte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Arbeitgeber und Betriebe sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und damit auch für die Sicherheit der Arbeitsmittel verantwortlich. Sie müssen Garantien haben, dass Geräte, die in Deutschland auf dem Markt sind, bestimmte Vorgaben erfüllen. Und nicht zuletzt die Hersteller von Geräten müssen vor unfairen Wettbewerbsbedingungen geschützt werden, die zu Lasten der Qualität gehen. Das preiswertere Produkt darf nicht auf dem Markt angeboten werden, wenn es die Sicherheit und Unversehrtheit von Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet.

Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, muss das Produktsicherheitsrecht jedoch von allen beteiligten Akteuren umgesetzt werden. Bei der Umsetzung werden sich die Mängel des Gesetzentwurfs leider auswirken. So ist zwar die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zoll ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist jedoch fraglich, ob genügend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht. Die Länder sind zuständig für die Marktaufsichtsbehörden und müssten sich dabei stärker einbringen – hierauf hat der Bund genauso wenig direkten Einfluss wie auf eine dringend notwendige Stärkung des TÜV und der Verbraucherzentralen. Die fehlende Zuständigkeit darf für die Bundesregierung jedoch kein Anlass sein, sich zurückzulehnen. Wer den Ländern neue und umfassendere Aufgaben zuweist, muss auch sicherstellen, dass sie wahrgenommen werden.

Neben effektiven Kontrollen bedarf es auch wirksamer, spürbarer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen, was auch für andere Bereiche des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes gilt. Fünfzigtausend Euro als Obergrenze des Bußgeldrahmens, wie ursprünglich vorgesehen, sind zu wenig – und für große Konzerne Peanuts. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Anhebung des Bußgeldrahmens auf hunderttausend Euro. Sie hätten aber ruhig mutiger sein können und wie von Teilen der Opposition gefordert, eine Obergrenze von dreihunderttausend Euro im Gesetz verankern können. Das ist eine Summe, die selbst von größeren Unternehmen nicht einfach aus dem Hut gezaubert werden kann.

Vielen Dank!